Inhouse

Neuer Leiter Recht bei Nestlé Deutschland

Autor/en
  • JUVE

Nach über zwei Jahrzehnten gibt es bei Nestlé Deutschland wieder einen Wechsel an der Spitze der Rechtsabteilung: Der langjährige General Counsel Dr. Jobst Wolter (64) geht zum Juli in den Ruhestand und hat die Leitung nach einer Übergangsphase bereits an seinen Nachfolger übergeben. Als neuer General Counsel kam Helge Köhlbrandt (41) von der deutschen Tochter des internationalen Brauereikonzerns Anheuser Busch Inbev aus Bremen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Köhlbrandt begann seine Inhouse-Karriere 1997 bei der Becksbrauerei in Bremen, die 2002 von Interbrew übernommen wurde. Dort arbeitete er mit Schwerpunkten im IP- und Markenrecht sowie bei Exportfragen. Zwischen März 2003 und Oktober 2005 war Köhlbrandt Legal Director Contracts in der europäischen Konzernrechtszentrale im belgischen Leuven. Zuletzt verantwortete er bei der deutschen Inbev-Tochter in Bremen als Legal Director den deutschsprachigen Raum und Spanien.

Nach einer Übergangsphase mit seinem Vorgänger im Frühjahr, arbeitet der neue Chefsyndikus nun an der Umsetzung seiner Ideen. „Ich habe mir einen konkreten Zeitplan zur Neuausrichtung der Rechtsabteilung vorgegeben, in dem ich vor allem an den Schnittstellen zu unseren internen Businesspartnern arbeiten will“, sagte Köhlbrandt. „Darunter verstehe ich unter anderem eine schnelle und vertriebsorientierte Rechtsberatung, ein nachhaltiges unternehmensinternes Risikomanagement sowie ein ansprechendes Marketing der Rechtsabteilung.“

Die Nestlé-Rechtsabteilung in Frankfurt besteht neben dem General Counsel aus acht Unternehmens-Juristen, deren Schwerpunkte vor allem im Marken- und Wettbewerbsrecht und in der Betreuung der süd- und osteuropäischen Märkte liegen. Einen Großteil ihrer Syndizi beschäftigt Nestlé jedoch in der Zentrale im schweizerischen Vervey, von wo aus der Lebensmittelkonzern seine M&A- und Kartellrechtsaktivitäten steuert.

Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 8. Mai 2009

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de