JUVE Patent: Herr Engels, es gibt viel Kritik von Außenstehenden am Bundespatentgericht. Zu lange dauern die Entscheidungen, zu unflexibel sei das Gericht, zu häufig vernichte es Patente. Wie kommt die Kritik bei den Richtern an?
Rainer Engels: Die Dauer der Verfahren ist für alle völlig unbefriedigend. Das hat konsequenterweise zur aktuellen Gesetzesinitiative geführt. Aber diese Kritik beziehen meine ehemaligen Kollegen – wie im Übrigen auch ich zu meiner aktiven Zeit – nicht direkt auf sich selbst. Das Problem ist doch eher struktureller Natur. Denn unser Personal wurde über viele Jahre permanent verringert und gleichzeitig stiegen die Anzahl und Komplexität der Verfahren, vor allem bei Nichtigkeitsklagen, an. Eine schnelle Bearbeitung von so vielen Fällen ist angesichts der permanenten Unterbesetzung nicht möglich.
War die Bundesregierung vielleicht zu lange auf diesem Ohr taub, weil der Unified Patent Court kurz vor dem Start stand? Wozu das Bundespatentgericht stärken, wenn viele Fälle in Zukunft zu dem neuen Gericht wandern könnten.
Ich glaube nicht, dass das die Strategie der Bundesregierung war. Denn das wäre aus mehreren Gründen unsinnig. Erstens würde mit dem UPC das Doppelschutzverbot aufgehoben werden und viele Unternehmen würden dann nationale und europäische Patente parallel validieren. Zweitens würde der UPC seine Arbeit auch gar nicht so schnell in großem Umfang aufnehmen können. Dem Bundespatentgericht würde mit dem UPC jedenfalls auf Jahre hinaus die Arbeit nicht ausgehen. Drittens ist die Altersstruktur beim Bundespatentgericht im Hinblick auf das Durchschnittsalter der Richter so hoch, dass man guten Gewissens weitere Kollegen einstellen könnte. Einen Überhang könnte das Gericht deshalb binnen weniger Jahre durch abbauen, indem sie Stellen von Ruheständlern nicht nachbesetzt.
Der Injunction gap, also die zeitlich stark verzögerten Urteile deutscher Patentgerichte im Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren, drückt an allen Ecken und Enden. Gibt es über den Zwischenbescheid hinaus Möglichkeiten das Problem zu mindern?
Ja, wir sollten das Problem universeller angehen und zum Beispiel die Möglichkeit in Betracht ziehen, technische Richter in den Verletzungsverfahren einzubeziehen. Das hätte mehrere Vorteile. Die technischen Richter vergrößern ihr Know-how bei Verletzungsverfahren, was auch für die Arbeit beim Bundespatentgericht einen wertvollen Zugewinn bedeutet. Immerhin sollte auch den Richtern im Nichtigkeitsverfahren zum Beispiel die Auslegung der Merkmale eines Patentanspruchs im Hinblick auf die Diskussion der Verletzungsform im Verletzungsverfahren bekannt sein. Auch würde die Arbeit der technischen Richter als Mehrwert für eine effektive und qualitativ hochwertige Arbeit auf der Richterbank mehr Wert geschätzt. Beide Seiten im Dualen System würden sich besser vernetzen und der Austausch zwischen den Systemteilen würde intensiviert werden. Dazu gehört auch, dass die technischen Richter für eine gewisse Zeit vom Bundespatentgericht an den Bundesgerichtshof abgeordnet werden sollten. Sie würden dort als wissenschaftliche Mitarbeiter die Fallenbearbeitung mit ihrer technischen Expertise unterstützen.
Das vollständige Interview lesen Sie bei JUVE Patent. https://www.juve-patent.com/news-and-stories/people-and-business/the-federal-patent-court-is-paying-for-a-political-mistake-an-interview-with-rainer-engels/
Das Gespräch führte Mathieu Klos.