Interview zur Causa Tönnies

„Der Ehrenrat war nicht für einen solchen Fall gemacht“

Die Äußerungen von Schalke-Aufsichtsratschef Clemens Tönnies schlagen hohe Wellen. Befeuert wird die Diskussion weiter durch die Erklärung des Ehrenrats des Vereins. Für ihn waren die Aussagen von Tönnies nicht rassistisch. Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums sind neben einem Pfarrer und einem Steuerberater auch drei Juristen. JUVE sprach mit Prof. Dr. Jan Orth über die juristische Dimension des Falles. Orth ist Vorsitzender Richter im Landgericht Köln, forscht aber auch seit Langem zum Sportrecht. Er ist Geschäftsführer der Forschungsstelle Sportrecht an der Universität Köln und in vielen Funktionen auf diesem Gebiet tätig. Unter anderem ist er Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht der DIS.

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Jan Orth
Jan Orth

JUVE: Der Ehrenrat des FC Schalke 04 hat entschieden, Clemens Tönnies habe mit seinen Äußerungen gegen das in der Vereinssatzung verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen, die Äußerung sei aber nicht rassistisch. Sehen Sie das auch so?
Jan Orth:
Das ist aus logischen Gründen nicht haltbar, weil es sich gerade um eine rassistische Diskriminierung handelt. Man muss den Begriff „rassistisch“ hier auch sportjuristisch deuten. Der DFB beispielsweise belegt solche Tatbestände in seiner Satzung mit ganz strengen Strafen. Da sich die Aussagen von Herrn Tönnies gegen „die Afrikaner“ richtet und damit wohl Menschen mit dunkler Hautfarbe negative Eigenschaften zuschreibt, ist das auch juristisch gesehen ganz klar eine rassistische Aussage. Dabei ist es auch unerheblich, dass „der Afrikaner“ kein Rasse im biologischen Sinne ist. Im Gegenteil – gerade durch solche vermeintliche Stereotypen wird der Begriff „rassistisch“ geprägt.

Aber es gab doch eine Sanktion. Herr Tönnies lässt sein Amt für drei Monate ruhen….
Das ist doch keine Sanktion! Eine Sanktion wird auch in der Straftheorie dadurch definiert, dass sie von einem Dritten auferlegt wird. Das ist keine freiwillige Entscheidung. Weder als Jurist noch als alter Fußballfreund habe ich Verständnis für die Entscheidung des Ehrenrates. Das geht gegen wesentliche Werte, denen sich der Fußball verschrieben hat. Der DFB hat den Kampf gegen den Rassismus schon lange in seinen Statuen verankert und engagiert sich dort seit Jahren in vielen Projekten. Deshalb haben auch gerade die großen Clubs und Profivereine auf diesem Gebiet unbedingt eine Vorbildfunktion, die sie regelmäßig gut erfüllen. Dass ein Aufsichtsratsvorsitzender mit einer solchen Äußerung auffällt, die dann noch nicht mal sanktioniert wird, macht mich wirklich böse.

Es gibt auch Stimmen, die meinen, mit der Entschuldigung von Herrn Tönnies und seiner Entscheidung, das Amt ruhen zu lassen, müsse das Thema aber auch mal gut sein. Er sei doch eher als Menschenfreund bekannt und die Aussagen ein Ausrutscher.
Da wird in der öffentlichen Diskussion nicht ausreichend differenziert. Ich sage ja nicht, dass Herr Tönnies ein Rassist ist. Dafür gibt es gar keine Anhaltspunkte. Dass seine Äußerung aber rassistisch und verwerflich ist und Regeln von Vereinen und Verbänden verletzt, ist für mich ebenso unzweifelhaft. Selbstverständlich wird man berücksichtigen müssen, dass er sich sofort entschuldigt hat und wie engagiert er sich sonst im Verein und für die Gesellschaft einsetzt. Man muss ihn nicht rauswerfen. Das richtige Signal wäre aber gewesen, ihn für eine gewisse Zeit auszuschließen.

Schalke 04 ist zwar ein Verein, bewegt aber Summen wie ein privates Wirtschaftsunternehmen. Was denken Sie: Wäre ein vergleichbarer Fall in einem klassischen Unternehmen ähnlich behandelt worden?
Ich bin überzeugt, dass man dort zu anderen Maßnahmen gegriffen hätte, bis hin zum Amtsverlust. Ein solcher Ausfall schadet ja in massivem Umfang dem Unternehmen, also hier dem Club. Interessanterweise hat der Vorstand von Schalke 04 dies in seinen Statements ja durchaus erkannt und festgestellt.

Ist der Schalke-Ehrenrat, in dem langjährige Vereinsmitglieder und auch Juristen sitzen, ein geeignetes Gremium für Compliance-Verstöße?
Der Fall zeigt, dass ein solches Gremium unabhängiger besetzt sein muss. Es darf keine langjährigen persönlichen Beziehungen geben. Der DFB ist da geschickter: Er beruft in die Ethikkommission und als Ethikbeisitzer völlig unabhängige Persönlichkeiten. Diese stammen bewusst nicht aus den Fußballstrukturen. Der Ehrenrat war einfach nicht für einen solchen Fall gemacht, das sieht man nun im Ernstfall.

Abgesehen vom Verein wird sich auch der DFB noch mit dem Fall Tönnies befassen. Ihre Prognose?
Ja, auch die DFB-Ethikkommision befasst sich mit dem Thema. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass der Fall dort ohne Rüge enden wird.

Das Gespräch führt Christiane Schiffer

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