JUVE spricht mit… Dr. Daniela Favoccia von Hengeler Mueller

Dr. Daniela Favoccia ist seit 2010 Co-Managing-Partnerin von Hengeler Mueller. Die als Partnerschaftsgesellschaft firmierende Kanzlei hat sich in den vergangenen zwei Jahren hinter den Kulissen maßgeblich für eine Novellierung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) eingesetzt. Die aktuellen Pläne einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) sollen nun das Gegenstück zur britischen LLP bilden.

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Daniela Favoccia
Daniela Favoccia

JUVE: Sind Sie mit den Überlegungen der Bundesjustizministerin für ein neues PartGG zufrieden?
Favoccia: Natürlich. Endlich bekommen Kanzleien in Deutschland dieselbe Flexibilität, die Sozietäten im Ausland schon lange genießen. Hierzulande war man ja aufgrund der unzureichenden Gesetzeslage fast gezwungen, in die Rechtsform der LLP zu wechseln.

Wie wichtig war für das Gelingen des Gesetzes das Wirken der Großkanzleien Hengeler Mueller, Gleiss Lutz und Flick Gocke Schaumburg?
Sie sollten das nicht überbewerten. Es gab zwar eine informelle Arbeitsgruppe. Aber der Hauptverdienst gebührt DAV und BRAK. Die haben sinnvolle Regelungen auf den Weg gebracht und auch die rechtspolitische Dimension richtig betont. Es geht hier ja auch um den Wettbewerb der Rechtsordnungen. Wie sollen wir deutsche Unternehmen vom Standort Deutschland überzeugen, wenn wir Anwälte plötzlich nur noch in einer ausländischen Rechtsform aufträten?

Welches sind aus Sicht von Hengeler Mueller die wesentlichen Vorteile der neuen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung?
Ganz klar: die Haftung. Als Lockstep-Kanzlei verteilen wir alle Leistungen auf alle Partner. Ein Mandat ergeht in der Regel nicht an einen bestimmten Partner und wird schon gar nicht von einem alleine bearbeitet. Die Abkehr von der Handelndenhaftung bringt insofern einfach Klarheit. Sie wird Kanzleien ermutigen, in der deutschen Rechtsform zu bleiben.

Bleiben dennoch Nachteile im novellierten PartGG?
In einer idealen Welt hätte man sicherlich auch die Haftung für Ansprüche beschränken können, die nicht aus Beratungsfehlern herrühren. Aber ist das realistisch? Wer eine weitere Beschränkung haben will, muss konsequenterweise in die GmbH wechseln – mit all ihren Nachteilen, etwa der Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Hengeler Mueller wird also eine PartG mbB, sobald dies möglich ist?
Wir fassen Beschlüsse dann, wenn die Grundlage dafür da ist. Ich sehe aber derzeit nichts, was auf einer Sozienversammlung dagegen sprechen könnte.

Der Gesetzentwurf sieht mit 2,5 Millionen Euro eine zehn Mal höhere Mindestversicherungssumme vor als bisher. Werden auch die Versicherungsprämien von Hengeler Mueller steigen?
Wohl eher nicht. Wir sind wie jede Großkanzlei ohnehin wesentlich höher versichert.

Um wie viel höher genau?
Sie können davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz ausreicht. Das liegt ja auch in unserem Interesse.

Das Gespräch führte Jörn Poppelbaum.

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