Die Rechtsanwaltskammer äußert sich nicht zu dem konkreten Fall und beruft sich dabei auf ihre in der BRAO verankerte Verschwiegenheitspflicht.
Gegenüber JUVE bestätigten Christian-Oliver Moser und Dr. Ben Irle, dass sie mit der Kammer in Kontakt stehen und „angesichts der medialen Befassung um Stellungnahme zu einem möglichen berufsrechtlichen Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gebeten worden sind“. Man werde der Bitte uneingeschränkt nachkommen. Die Kammer habe bislang keinen Vorwurf erhoben.
Irle vertritt seit November des vergangenen Jahres den Ex-Bild-Chef Julian Reichelt in presserechtlichen Fragen zu Vorwürfen des Machtmissbrauchs während seiner Zeit als Chefredakteur des Springer-Blattes. Sein Kanzleipartner Moser hingegen ist von einer Frau mandatiert worden, die Vorwürfe in dem Springer-Komplex erhebt. In diesem Zusammenhang wird den beiden Presserechtlern in zahlreichen Medienberichten vorgeworfen, sie hätten dadurch ihre berufsrechtlichen Pflichten verletzt.
Vor der Annahme des Reichelt-Mandats habe man sich in der Kanzlei gegenseitig informiert. Aufgrund „der Ausgestaltung der jeweiligen Mandatsgegenstände“ liege nach Ansicht der Kanzlei aber kein berufsrechtlich relevanter Interessenskonflikt vor, heißt es in der Stellungnahme. Weiter sollen Chinese Walls in der Kanzlei verhindern, dass ein Informationstransfer erfolge.
Die Berliner Kammer teilt auf ihrer Internetseite mit, man werde sich zum „Fall Reichelt“ aus Verschwiegenheitspflicht nicht äußern. Daraus den Schluss zu ziehen, dass die RAK Berlin nicht „eingreife“ oder sich „mit allgemeinen Erklärungen aus der Affäre“ ziehe, sei „schlicht falsch“, so Kammerpräsidentin Dr. Vera Hofmann.