Über Dr. Malte Cordes
Rechtsanwalt Dr. Malte Cordes berät und verteidigt u. a. Einzelpersonen in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen. Daneben ist sein Praxisschwerpunkt die allgemeine strafrechtliche Unternehmensberatung und -vertretung, insbesondere auch nach großen Betriebsunfällen bzw. Schadensereignissen (z. B. Germanwings-Absturz, Zugunglück von Bad Aibling). Er referiert zudem regelmäßig auf Fortbildungsveranstaltungen verschiedener Unternehmen. Schließlich begleitet er unternehmensinterne Ermittlungen – wiederum auch solche mit internationalem Bezug.
Malte Cordes studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkten im Straf- und Strafprozessrecht sowie Verfassungsrecht an der Universität Bonn, an der er auch zum Dr. jur. promoviert wurde. Er war Stipendiat sowohl der Deutschen Studentenförderung als auch der Deutschen Graduiertenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft 2009 war Malte Cordes zunächst im Frankfurter, später im Kölner Büro der Sozietät Feigen Graf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB tätig, wo er Anfang 2014 zum Partner ernannt wurde. Seit 2015 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Im Herbst 2018 wechselte Malte Cordes zu PARK | Wirtschaftsstrafrecht. Hier ist er neben Prof. Dr. Tido Park einer der Partner der Sozietät.
Malte Cordes ist Mitherausgeber des aktuellen RWS-Handbuches „Vorstand und Aufsichtsrat“ und veröffentlicht regelmäßig in juristischen Fachwerken sowohl zu straf- als auch zu ordnungswidrigkeitenrechtlichen Themen.
Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereines e. V. (DAV) sowie der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung WisteV e. V. und wird vom unabhängigen Kanzleiführer JUVE als häufig empfohlener Anwalt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht genannt.