Rechtfertigt eine höhere Resilienz von Lieferketten höhere Preise – quasi als Versicherungsprämien? Der am 30.04.2026 veröffentlichte Entwurf der überarbeiteten Fusionskontrollleitlinien ist das Ergebnis der umfassendsten Überprüfung der EU-Fusionskontrolle seit zwei Jahrzehnten (vgl. Kommission (2026a), „Review of the Merger Guidelines“). Eine zentrale Neuerung betrifft die aufgewertete Rolle von Effizienzgewinnen: Zwar bleibt die EU-FKVO formal unverändert, der Entwurf justiert jedoch die ökonomische Abwägung von Effizienzen und Wettbewerbsbeschränkungen neu.
AUFWERTUNG VON EFFIZIENZGEWINNEN IN DER FUSIONSKONTROLLE
Der rechtliche Maßstab bleibt bestehen: Die Parteien müssen weiterhin im Einzelfall nachweisen, dass Effizienzgewinne überprüfbar, fusionsspezifisch und geeignet sind, Verbrauchern zugutezukommen. Der Entwurf signalisiert jedoch einen offeneren Umgang mit entsprechenden Nachweisen. Dies kann Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit Rechnung tragen und folgt zugleich der fortentwickelten EU-Fallpraxis sowie dem veränderten geo- und handelspolitischen Umfeld (vgl. Kommission (2026b), „Kommission leitet Konsultation zum Entwurf der neuen Fusionskontrollleitlinien ein“).
Zentral ist die Einführung einer sogenannten Theory of Benefit. Effizienzgewinne werden nicht mehr bloß als Verteidigungsargument, sondern gleichrangig mit dem Vorliegen einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs geprüft. Ein neuer Abwägungstest erlaubt der Kommission, Effizienzgewinne flexibler gegen Wettbewerbsbeschränkungen abzuwägen. Neben unmittelbaren Effizienzen wie Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen sollen auch dynamische Effizienzen wie stärkere Investitions- und Innovationsanreize berücksichtigt werden. Erfasst werden damit auch Erwägungen wie industrielle Skalierung, Nachhaltigkeit, Verteidigungsbereitschaft und Resilienz von Lieferketten, vor allem in strategischen Sektoren. In kapitalintensiven Branchen (etwa Telekommunikation, Energie oder Verteidigung) könnten zudem längere Zeithorizonte für die Verwirklichung von Effizienzgewinnen akzeptiert werden.
KRISENRESILIENZ IN DER WETTBEWERBLICHEN ABWÄGUNG
In der Vergangenheit haben Effizienzvorträge nur äußerst selten zur Freigabe eines Zusammenschlusses geführt. Nach Analysen von Solve auf Basis einer eigens auf gebauten Datenbank hat die Kommission seit 2004 weniger als ein Prozent sämtlicher Effizienzvorträge anerkannt. Diese Datenbank berücksichtigt auch kooperationsspezifische Effizienzvorträge (vgl. für eine frühere Analyse der Fallpraxis des BKartA Kleczka (2022), „Zum Effizienzvortrag in Fusionen und Kooperationen“, WuW 72 (10), S. 537-544). Entscheidend wird sein, ob weitergehen de Erwägungen, wie die Resilienz von Lieferketten künftig zur Genehmigung von Zusammenschlüssen führen könnten, die nach bisheriger Praxis als wettbewerbswidrig angesehen worden wären. Einige der vermeintlich neuen potenziellen Effizienzgewinne lassen sich den etablierten Kategorien zuordnen: Beispielsweise kann industrielle Skalierung als Form unmittelbarer Effizienz angesehen werden, da Skaleneffekte typischerweise mit Kostenvorteilen verbunden sind. Allerdings könnte der bislang sehr strenge Ansatz gegenüber unmittelbaren Effizienzgewinnen künftig aufgeweicht werden, wenn längere Zeiträume zur Realisierung berücksichtigt werden.
Die Resilienz von Lieferketten gegenüber negativen Schocks könnte sich zu einer besonders interessanten Kategorie entwickeln. Konzeptionell setzt dies voraus, dass ökonomische Analysen die Auswirkungen eines Zusammenschlusses im wirtschaftlichen Status quo und in Krisenszenarien untersucht. Wären etwa im Status quo durch den Zusammenschluss Preiserhöhungen zu erwarten, müssten diese den Wirkungen des Zusammenschlusses im Krisenszenario gegenübergestellt werden. Milderte der Zusammenschluss dort Krisenfolgen ab, müsste die Kommission die Vorteile wirtschaftlicher Stabilisierung gegen etwa fusionsbedingte Preiseerhöhungen im Status quo abwägen. Die Freigabe solcher Zusammenschlüsse würde bedeuten, eine Art Versicherungsprämie in Form höherer Preise im Status quo zu akzeptieren – Resilienz hätte damit ihren volkswirtschaftlichen Preis.
STRATEGISCHE KONSEQUENZEN FÜR ANMELDENDE UNTERNEHMEN
Für die Anmeldung von Zusammenschlüssen bedeuten diese Änderungen eine strategische Neuausrichtung: Effizienzargumente sollten künftig nicht mehr lediglich nachrangig vorgebracht, sondern frühzeitig und zentral in den Vortrag integriert werden. Soweit möglich, wird von den Parteien erwartet, ihre Effizienzbehauptungen bereits zu Beginn des Verfahrens durch belastbare und quantitative Nachweise zu belegen, wobei internen Unterlagen und externen Studien erhebliches Gewicht zukommt. Dabei ist zu beachten, dass keine starre Hierarchie zwischen qualitativer und quantitativer Substantiierung besteht und Effizienzgewinne auch dann gegenüber Wettbewerbsbeschränkungen abgewogen werden können, wenn sie sich nicht präzise quantifizieren lassen.