„Die Chance, als Anwältin beim BGH zugelassen zu werden, kommt nur einmal im Leben“, sagte Schäfer. „Ich freue mich auf die streitige Tätigkeit, insbesondere in Zusammenarbeit mit Dr. von Plehwe, mit dem ich mich innerhalb der Kanzlei hervorragend ergänze.“
Neben ihren Aufgaben als BGH-Anwältin wird Schäfer nach eigener Aussage künftig weiterhin als Parteivertreterin und Schiedsrichterin in anlagebaurechtlichen Schiedsverfahren tätig bleiben.