Kartellrecht

De Brauw Blackstone wagt erneut den Schritt nach Brüssel

Die gemeinsame Brüsseler Präsenz von Hengeler Mueller und ihren europäischen Kooperationspartnern hat Zuwachs erhalten: Die namhafte holländische Best-Friend-Kanzlei von Hengeler, De Brauw Blackstone Westbroek, ist wieder in Brüssel präsent. Mitte Juni nahm ein kartellrechtliches Team aus dem jungen Non-Equity-Partner Douwe Groeneveld und zwei Associates ihre Arbeit in der belgischen Hauptstadt auf.

Teilen Sie unseren Beitrag
Douwe Groenevelt
Douwe Groenevelt

Die gemeinsame Brüsseler Präsenz von Hengeler Mueller und ihren europäischen Kooperationspartnern hat Zuwachs erhalten: Die namhafte holländische Best-Friend-Kanzlei von Hengeler, De Brauw Blackstone Westbroek, ist wieder in Brüssel präsent. Mitte Juni nahm ein kartellrechtliches Team aus dem jungen Non-Equity-Partner Douwe Groeneveld und zwei Associates ihre Arbeit in der belgischen Hauptstadt auf.

De Brauw hatte im Jahr 2001 ihr Brüsseler Büro geschlossen, als einige der damaligen Partnerkanzleien der Alliance of European Lawyers, darunter Linklaters, fusionierten. Ebenso wie schon etwas früher bei der spanischen Kanzlei Uría Menendez votierten auch die Partner von De Brauw damals dafür, unabhängig zu bleiben. Seither hatte sich eine enge Zusammenarbeit der Holländer mit Hengeler, Slaughter and May, Bonelli Erede Pappalardo und Bredin Prat ergeben. Seit rund einem Jahr bauen Slaughter, Uría und De Brauw zudem ein gemeinsames Büro in Peking auf.

Weitere Gründe für den damaligen Rückzug aus Brüssel waren außerdem die räumliche Nähe zu Amsterdam sowie die seinerzeit wachsende Bedeutung des niederländischen Kartellrechts und der Ausbau der nationalen Kartellbehörde NMA. Nachdem die EU-Kommission bei Fusionskontrollen und Kartelluntersuchungen eine immer aktivere Rolle einnimmt, entschied sich die Kanzlei jetzt, auch wieder am EU-Standort Brüssel präsent zu sein. In Amsterdam umfasst die Kartellrechtspraxis von De Brauw knapp 20 Anwälte.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de