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Die beiden Gesellschaften Böklunder Plumrose und Könecke wurden inzwischen aus dem Handelsregister gelöscht. Die kartellrechtliche Gesetzeslage, die dies ermöglichen könnte, ist seit ein paar Jahren bekannt. Der Bundesgerichtshof entschied 2011 (Az. KRB 55/10), dass nach einer Fusion oder Verschmelzung ein kartellrechtliches Bußgeld nur dann durchgesetzt werden könne, wenn das Vermögen der ursprünglich haftenden Gesellschaft einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens des neuen Unternehmens ausmacht.