Kiermeier Haselier Grosse holt Quereinsteiger

Arbeits- und IP-Rechtler wechselt von Rosenberger & Koch

Die Dresdner Kanzlei Kiermeier Haselier Grosse hat sich zum Juli mit einem Quereinsteiger verstärkt. Von Rosenberger & Koch kam als neuer Partner Burghard von Bargen.Der 45-Jährige hat sich auf die Beratung von Stiftungen und Kultureinrichtungen spezialisiert und betreut diese im Arbeitsrecht ebenso wie in Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Auch vermögende Privatpersonen gehören aufgrund dieser stiftungsrechtlichen Orientierung zu seinen Mandanten.

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Insoweit sollten sich gerade mit den steuerrechtlichen Kompetenzen bei Kiermeier gute Synergien ergeben können. Von Bargen hatte seit 2003 bei Rosenberger gearbeitet. Die Kanzlei ist vor allem für ihre presserechtliche Arbeit in Sachsen bekannt. Davor war er als Leiter Recht, Personal und Finanzen am Aufbau der Stiftung Schloss Neuhardenberg beteiligt.

Seine juristische Laufbahn hatte der Anwalt, der auch Musik studiert hat, bei Bappert Wirtz & Selbherr (heute Graf von Westphalen) und als Rechtsabteilungsleiter bei der Stiftung Weimarer Klassik begonnen. Der Kontakt zwischen von Bargen und Kiermeier kam über Mandate zustande, in der er und Anwälte der Kanzlei sich gegenüberstanden.

Kiermeier hatte schon seit einiger Zeit geplant, gerade den Gewerblichen Rechtsschutz wieder aufzubauen. Zuvor war der IP-Partner Carsten Prokop zur Mandantin SDV gewechselt, bei der er heute Vorstand ist. Die Lücke hatte sie jedoch schnell mit einem jungen Associate geschlossen.

Die Kanzlei ist in Sachsen vor allem für ihre steuer-, gesellschafts- und bankrechtliche Arbeit anerkannt, entwickelt sich aber immer mehr zu einem Fullservice-Anbieter. So nahm sie vor zwei Jahren bereits mit Dr. Wolfgang Kau auch einen Baurechtler von Graf von Westphalen auf (JUVE 05/05).

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