Ausreden für bequeme Intransparenz?

Kommentar: Diskret, diskreter, Schiedsgericht

So viel Vertraulichkeit wie nötig, so viel Transparenz wie möglich – für Marc Chmielewski das Rezept, nach dem Schiedsgerichte kochen sollten.

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Schon klar: Wenn Unternehmen sich streiten, wollen sie dabei meist unter sich bleiben. Dieses Bedürfnis verspricht die Schiedsgerichtsbarkeit zu erfüllen. Über Parteien und ihre Konflikte darf niemand aus dem Schiedsgericht öffentlich sprechen. Deshalb haben wir in der JUVE-Schiedsrichterrecherche gar nicht erst danach gefragt. Es gibt aber Themen zu Schiedsgerichten, bei denen sich Unternehmen durchaus Transparenz wünschen – etwa wenn es um Mandatskonflikte geht und darum, wie viel Erfahrung und Zeit jemand für einen Fall in die Waagschale werfen kann. Ein Beifang unserer Recherchen ist die Erkenntnis, dass zum Umgang mit dieser Art von Transparenz unterschiedliche Vorstellungen in der Schiedsszene herrschen.

Die Frage nach dem Durchschnittsstreitwert aktuell laufender Verfahren etwa erschien uns unproblematisch und erhellend. Auch nach der Zahl gleichzeitiger Verfahren haben wir gefragt.
Beides sagt etwas aus über das Zutrauen des Marktes in die Fähigkeit von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern und über ihre Verfügbarkeit – ohne dabei in die Nähe von vertraulichen Parteiinformationen zu kommen.

Mehr als drei Viertel der Befragten sahen das genauso. Andere interpretieren das Schiedsrecht so, dass auch diese Angaben ein Bruch des Vertraulichkeitsversprechens an Streitparteien wären. Das überrascht, denn welche Parteiinteressen sollten hier gefährdet sein? Wie viel jemand auf dem Tisch hat und welche ‚Gewichtsklasse‘ seine oder ihre Verfahren haben – das zu wissen ist auf jeden Fall im Interesse von Streitparteien. Die Formel fürs Schiedsgericht sollte lauten: So viel Geheimnis wie nötig, so viel Transparenz wie möglich.

Der Kommentar stammt aus der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkt 06/2024.

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