Schon vor einigen Wochen hatten IP-Experten in München spekuliert, dass nicht einer der erfahrenen Münchner Patentrichter, sondern der bislang vor allem im Soft-IP bekannte Meinhardt (52) den Vorsitz des 6. Zivilsenats beim Oberlandesgericht München übernehmen wird. Der Senat ist vor allem für Patentstreitigkeiten zuständig, bearbeitet aber auch Verfahren zum Urheber- und Wettbewerbsrecht (UWG).
Meinhardt war von 2012 bis 2018 Vorsitzender Richter der 33. Zivilkammer am Landgericht München I. Die Kammer ist zuständig für Marken-, Urheber- und Designrecht sowie Markenstreitigkeiten. Im August 2018 wechselte er zum Oberlandesgericht, wo er bislang als stellvertretender Vorsitzender Richter im ebenfalls für Soft-IP zuständigen 29. Zivilsenat sowie im Kartellsenat arbeitete. Berührungspunkte zum Patentrecht hatte er zuletzt als Mitglied des Senats, der sich um Angelegenheiten von Patentanwälten kümmert.
Viel Lob von Anwälten
Schon in seiner Zeit als Vorsitzender Richter am Landgericht München galt Meinhardt unter Anwälten und Inhouse-Anwälten als einer der erfahrensten deutschen Richter für marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren. Viele Erfahrungen mit Patentverletzungsklagen konnte Meinhardt in seiner Karriere allerdings nicht sammeln.
Vor allem Münchner Patentanwälte und Patentprozessanwälte hatten gehofft, dass einer der in Patentklagen erfahrenen Richter der 7. und 21. Zivilkammer des Münchner Landgerichts Retzer beerben würde. Vor allem Dr. Matthias Zigann wurde bis zuletzt als aussichtsreicher Kandidat dafür gehandelt. Er hatte maßgeblich zum Bedeutungsaufschwung des Münchner Patentgerichts beigetragen, das weltweit einen sehr guten Ruf bei Patentinhabern für Klagen um standardrelevante Patente hat.