Umsatz 2021

Latham & Watkins treibt UBT auf Rekordhoch

Autor/en
  • Ludger Steckelbach

Auf den Rekord vom Vorjahr setzt Latham & Watkins noch einen drauf. Überaus deutlich knackte die US-Kanzlei weltweit die Marke von fünf Milliarden Dollar. Die deutschen Standorte trugen mit einem Umsatzplus von 14 Prozent erneut deutlich dazu bei.

Teilen Sie unseren Beitrag
Burc Hesse

Neben den 5,489 Milliarden Dollar Umsatz, den die Kanzlei weltweit 2021 gemacht hat, nehmen sich die 186 Millionen Euro der deutschen Standorte fast schon bescheiden aus. Aber auch sie haben es in sich. Denn sie verweisen nicht nur auf ein stattliches Plus von über 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr, sondern auch auf eine deutlich gestiegene Produktivität.

Nach den Abgängen des Düsseldorfer Corporate-Teams um den Managing-Partner der deutschen Praxis, Dr. Harald Selzner, zur Wettbewerberin Noerr, erwirtschaftete Latham das deutliche Umsatzplus mit einem sechs Prozent kleineren Team. Entsprechend stieg die Produktivitätskennzahl „Umsatz pro Berufsträger“ auf Rekordniveau. Mit 1,3 Millionen Euro liefert die Kanzlei eine Bestmarke, die bislang noch keine Kanzlei in der JUVE-Liste der umsatzstärksten Rechtsberater erreicht hat.

Hoher UBT als Zeichen für die richtigen Mandate

Weltweit kam Latham sogar mit einer Steigerung um knapp 18 Prozent auf rund 1,8 Millionen Dollar, umgerechnet 1,5 Millionen Euro pro Anwalt. Die Anzahl der Berufsträger stieg weltweit um knapp acht Prozent.

Den UBT in dieser Größenordnung sieht die Partnerschaft um den Managing-Partner der deutschen Standorte, Burc Hesse, weniger als anzustrebende Finanzkennzahl. Sie sieht ihn vielmehr als Indikator dafür, dass die Kanzlei auf die richtigen Mandate setzt. Die sind weiterhin stark transaktionsorientiert in den Bereichen Private Equity und Kapitalmarkt zu suchen. Exemplarisch hierfür steht etwa die Beratung von Bregal beim Börsengang von Novem. Aber auch Litigation-Mandate trugen besonders stark zum Umsatz bei.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.