Bisher haben die Kammern alle Fälle zwischen sich aufgeteilt. Neuerdings werden IP-Fälle in sechs der zehn Kammern gebündelt. Diese beschäftigen sich daneben aber weiterhin auch mit anderen Fällen. Gleichzeitig führte das Gericht auch ein Rotationsprinzip für die Richter ein.
„Dass eine Spezialisierung der Kammern eingeführt wird, ist großartig. Dadurch wird die Qualität und Schnelligkeit der Urteile verbessert“, meint Till Lampel, von Harmsen Utescher. „Allerdings sind sechs Kammern viel und bergen das Risiko, dass die Rechtsprechung zersplittert. Auch das Rotationsprinzip steht der Spezialisierung der Richter ein Stück weit entgegen“, sagt der Hamburger Markenrechtler. Zwischen den sechs Kammern ist keine Unterspezialisierung vorgesehen, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber JUVE betonte.
Für IP sind nun die Kammern fünf bis zehn zuständig. Die Spezialisierung greift nur für Verfahren, in denen es um Entscheidungen der Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (CPVO) geht.
Andere Schutzrechte, die nicht europaweit zentral über das EUIPO und das CPVO angemeldet werden, insbesondere SPCs (ergänzende Schutzzertifikate) kommen dagegen über die nationalen Gerichte zum Gericht. In diesen Fällen ist bisher noch keine Spezialisierung vorgesehen. (Christina Schulze)