Hauptziel der Reform, die Vergaben über dem EU-Schwellenwert betrifft, ist eine Vereinfachung der Beschaffungsverfahren der öffentlichen Hand. Dazu gehört etwa die Einführung der sogenannten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung. Sie ersetzt die Eignungsnachweise im frühen Verfahrensstadium und beschleunigt so die Prüfungsvorgänge sowie schließlich das Vergabeverfahren selbst.
Mit dem neuen Gesetz bekommt die öffentliche Hand auch einen größeren Spielraum bei den Vergabekriterien: Künftig erhält den Zuschlag nicht mehr unbedingt der Bieter, der den günstigsten Preis bietet, sondern derjenige, der gleichzeitig auch ökologische und soziale Kriterien am besten erfüllt. Das können etwa arbeitsrechtliche Bestimmungen sein oder umweltpolitische Vorgaben. Auf diese Weise kann die öffentliche Hand bei ihrer Auftragsvergabe stärker als bislang auch strategische Ziele verfolgen. An den Regelungen zur Fach- und Teillosvergabe wird unverändert festgehalten.
Die Reform erweitert auch die Möglichkeiten der Kommunen in Bezug auf Inhouse-Vergaben und interkommunalen Kooperationen. Ergänzt werden soll das Gesetz noch durch eine Mantelverordnung, zum Beispiel zur Sektoren- und Konzessionsvergabeverordnung. Sie soll im ersten Quartal vom Bundeskabinett verabschiedet werden. (Christin Nünemann)