Es seien bereits Klageerhebungen eingegangen, in denen zugleich Anträge auf externe Zuschaltung von Beteiligten gestellt würden, berichtete FG-Präsident Dr. Jürgen Schmidt-Troje auf der Pressekonferenz in Köln.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass das Gericht über solche Anträge auf Zuschaltung abschließend nach eigenem Ermessen entscheidet. Die Voraussetzungen für den Einsatz der neuen Technik hatte der Gesetzgeber durch eine entsprechende Änderung der Finanzgerichtsordnung zu Beginn 2001 geschaffen.
Am Vormittag war das neue Verfahren unter Leitung von Schmidt-Troje bereits in zwei Verhandlungen mit Online-Zuschaltungen zum Einsatz kekommen. In einem Fall etwa nahm ein Berliner Anwalt als Prozessvertreter eines Klägers von Berlin aus teil.
Das FG Köln ist das zweite nordrhein-westfälische Finanzgericht, das ein derartiges Projekt jeweils in eigener Initiative startete, berichtete der nordrhein-westfälische Justizminister Jochen Dieckmann. Bereits Mitte 2001 hatte das FG Münster eine ähnliche Anlage installiert, demnächst soll auch das FG Düsseldorf als drittes Gericht folgen.