Nachfolgerin gefunden

Neue Rechtschefin bei Hilti kommt von Mahle Behr

Autor/en
  • JUVE

Der Werkzeug- und Bauproduktehersteller Hilti hat eine neue General Counsel: Dr. Kyriaki Maurer (43) wechselte im Juni von dem Autozulieferer Mahle Behr. Bei der Stuttgarter Autozulieferergruppe hatte sie 2006 ihre Karriere als Syndikusanwältin begonnen. In der Folge stieg Maurer kontinuierlich auf.

Teilen Sie unseren Beitrag

2011 wurde Maurer Rechtschefin bei der damaligen Beteiligung Behr, erst im Januar 2014 rückte sie dann an die Spitze der Konzernrevision bei Mahle International, der wesentlichen Dienstleistungssparte des Unternehmens.

Bei Hilti am Unternehmenssitz Schaan in Liechtenstein war die General-Counsel-Position vakant gewesen, seit im vergangenen Herbst Nora Klug das Unternehmen verlassen und zu BSH Bosch Siemens Hausgeräte gewechselt war. Ihre Nachfolgerin Maurer steht nun in der Firmenzentrale an der Spitze eines Teams von fünf Juristen sowie zwei Paralegals. Weltweit arbeiten rund 25 Juristen unter ihr. Parallel zu ihrer Rolle als General Counsel verantwortet Maurer auch die rechtlichen Corporate-Themen des Unternehmens und die Compliance-Geschicke. Der Chief Compliance Officer Gernot Dresch berichtet an sie. Hilti beschäftigt weltweit mehr als 21.000 Mitarbeiter und setzte zuletzt mehr als 3,4 Milliarden Euro um.

Mahle Behr wuchs in den vergangenen Jahren deutlich, erst im vergangenen Jahr stockte der Autozulieferer seinen Anteil bei der Behr-Gruppe auf und übernahm die Mehrheit. Seither bildet Behr unter dem Mahle-Dach deren Sparte für Thermomanagement. Nachfolger von Maurer an der Spitze der Konzernrevision bei Mahle International wurde zum Juli Sascha Beyer. (René Bender)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema