München

Linklaters-Partner Willibald geht zu Kantenwein

Autor/en
  • JUVE

Der Steuerexperte Franz Willibald (49) hat sich Mitte Januar der Gesellschaftsrechts- und Steuerboutique Kantenwein Zimmermann Fox Kröck angeschlossen. Der Rechtsanwalt und Steuerberater war seit 1993 Partner im Münchner Büro von Linklaters. Mit Willibald wechselte der Steuerrechtler Dr. Gerhard Widmayer (35), der ebenfalls Partner wird. Er war bei Linklaters Managing Associate.

Teilen Sie unseren Beitrag

„Ich habe bei Linklaters in erster Linie originäres Unternehmenssteuerrecht betrieben“, sagte Willibald. „Für mich persönlich glaube ich, dass ich diese Tätigkeit in einer kleineren Einheit ebenso effektiv ausüben kann.“ Willibald hatte bereits 1980 als Student bei Rädler Raupach & Partner angefangen. „Es gibt natürlich viele enge persönliche Kontakte zu den Kollegen und ich gehe davon aus, dass ich mit einigen auch künftig zusammenarbeiten werde.“

Willibald berät bei der Strukturierung und Umstrukturierung von Konzernen sowie bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Schwerpunkte liegen auf den Gebieten der Besteuerung von großen Kapital- und Personengesellschaften sowie der Grunderwerbssteuer.

Widmayer arbeitete seit 2002 bei Linklaters, seit 2005 war er Managing Associate. Er ist spezialisiert auf Konzernsteuerrecht sowie die steuerliche Beratung bei Restrukturierungen und Immobilientransaktionen.

„Mit Franz Willibald und Dr. Gerhard Widmayer sind wir in der Lage, komplexe Steuergestaltungen zu konzipieren und umzusetzen“, sagte Dr. Thomas Kantenwein.

Die Kanzlei hatte das Steuerrecht bereits im Februar mit Dr. Lieselotte Otto von Haarmann Hemmelrath verstärkt. Mit den Neuzugängen sind in der Kanzlei acht Partner und drei angestellte Anwälte tätig.

Bei Linklaters arbeiten in der Praxisgruppe Steuerrecht in München künftig 5 Partner, ein Counsel und 22 Associates.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.