Nächste Rückkehrer

Auch Duo von Wollmann entscheidet sich für Wiedereinstieg bei HFK

Dr. Jörg Stoye (39) und Dr. Florian Schrammel (43) kehren als Salary-Partner von Wollmann & Partner in die Bau-und Vergaberechtsboutique HFK Rechtsanwälte zurück. Der Vergaberechtler Stoye steigt wieder in Frankfurt ein, der Baurechtler Schrammel in München. Wann genau beide wieder für HFK tätig sein werden, steht aber noch nicht fest. Daneben erweitert die Kanzlei auch ihren Gesellschafterkreis.

Teilen Sie unseren Beitrag

Stoye – von 2006 bis 2012 im Frankfurter Büro tätig – war Anfang 2013 zu Wollmann & Partner gewechselt, wie auch Schrammel, der bis dahin rund vier Jahren bei HFK tätig war. Stoye und Schrammel sind nicht die einzigen ehemaligen HFKler, die es wieder an ihren alten Arbeitsplatz zieht. In der ersten Jahreshälfte kehrten bereits Robert Sprajcar an den Berliner Standort und Frank Meier – zuvor Standortleiter im inzwischen geschlossenen Büro in Hannover – in Hamburg in die Kanzlei zurück.

Der Grund für die Rückkehrwelle liegt in erster Linie in der Umstellung des Gewinnverteilungssystems bei HFK. Lange hat die Kanzlei versucht, sich eine neue Struktur zu geben. Seit Mai ist diese in eine konkrete Form gegossen: HFK reformierte ihr Vergütungsmodell, schaffte neue Leistungsanreize für jüngere Anwälte und stellte transparente Kriterien für die Equity-Partnerschaft auf. Für einige kam die Kurskorrektur allerdings zu spät: Im Frühjahr verließen zwei aufstrebende Salary-Partner aus dem Vergaberecht die Kanzlei in Richtung MEK, kurz darauf folgte Gesellschafterin Susanne Mertens, die sich Baker & McKenzie anschloss.

Im kommenden Jahr will HFK den Erneuerungskurs weiter vorantreiben. Zum Januar 2015 erweitert die Kanzlei ihren Gesellschafterkreis auf elf Sozien. Neben den Rückkehrern Stoye, Schrammel und Sprajcar werden auch Armin Heisiep und Wolfgang Stürzer zu Equity-Partnern ernannt.  

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema