Neue Wege

Brehm & v. Moers installiert überörtliches Management

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  • JUVE

Brehm & v. Moers hat sich für ein überörtliches Management entschieden: Die Geschicke der Kanzlei verantworten künftig der Berliner Urheber- und Medienrechtspartner Prof. Dr. Alexander Freys (56) sowie der Hamburger Corporate-Partner Veit Mauritz (48). Zudem wandelt sich Brehm & v. Moers in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung um.

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Brehm & v. Moers hat sich für ein überörtliches Management entschieden: Die Geschicke der Kanzlei verantworten künftig der Berliner Urheber- und Medienrechtspartner Prof. Dr. Alexander Freys (56) sowie der Hamburger Corporate-Partner Veit Mauritz (48). Zudem wandelt sich Brehm & v. Moers in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung um.

Mauritz_Veit
Mauritz_Veit

Lange hatten die einzelnen Büros in Berlin, Frankfurt, Hamburg und München jeweils einen eigenen Managing-Partner. Im vergangenen Jahr installierte die Sozietät dann vorübergehend bereits eine Doppelspitze, zu der neben Mauritz auch der Münchner Namenspartner Stefan von Moers gehörte. Für dieses Modell entschied sich die Sozietät nun dauerhaft, von Moers kandidierte jedoch nicht erneut für das überörtliche Management. Er bleibt aber Managing-Partner in München und wird ebenso wie sein Frankfurter Pendant Guido Hettinger weiter einer von zwei zusätzlichen Partnern sein, die eng im Austausch mit dem bundesweiten Führungsduo Mauritz und Freys stehen.

Freys_Alexander
Freys_Alexander

Freys stieß 2007 von SKW Schwarz zu der Kanzlei, Mauritz bereits 2005, als seine damalige Sozietät Mauritz Clausen Vogelsang sich dem größeren Wettbewerber Brehm v. Moers anschloss.

Aktuell arbeiten in den vier Büros rund 25 Anwälte für Brehm & v. Moers. Bekannt ist die Kanzlei vor allem für ihre Medienrechtspraxis, insbesondere die umfassende Betreuung von Produktionsfirmen der Spiel- und Fernsehfilmbranche. Bundesweite Anerkennung genießt das Münchner Büro daneben im Wirtschaftsstrafrecht, vorwiegend durch ihre Tätigkeit bei Individualverteidigungen. (René Bender)

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