Neues Anwaltsrechts-Institut in Leipzig

Autor/en
  • Aled Griffiths

Mit der Neugründung an der Universität Leipzig haben seit Ende letzten Jahres auch die Neuen Bundesländer ein Institut für Anwaltsrecht. Am 28. Januar wurde das Ereignis mit einem Festakt in der Alten Handelsbörse in Leipzig gefeiert. Den Festvortrag hielt der Kölner Rechtsanwalt Ludwig Koch zu dem Thema „Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Rechtswissenschaft“.

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Nach den Instituten in Köln, Bielefeld, München und dem Anwaltsweiterbildungsprojekt der FernUniversität in Hagen bietet damit auch die Universität Leipzig als erste ostdeutsche Hochschule Studierenden, Praktikern und Forschungsinteressierten Möglichkeiten zu berufsnaher Information und Weiterbildung.

Das in seiner Arbeit durch einen Förderkreis unterstützte Institut wird geleitet von Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard (47) und Prof. Dr. Christian Berger (39), die beide auch besonders beim Aufbau engagiert waren. Becker-Eberhard ist zugleich Gründungsmitglied und Erster Vorsitzender der 1993 gegründeten Leipziger Juristischen Gesellschaft e.V. Beide Juristen lehren und forschen im Bereich des Zivil- bzw. Zivilprozeßrechts, so daß damit das Anwaltsrecht hervorragend in den rechtswissenschaftlichen Betrieb der Universität integriert ist.

Für das Sommersemester 1999 bietet das Institut u.a. eine Vorlesung zum anwaltlichen Berufs-, Haftungs- und Gebührenrecht in Zivilsachen (Berger) und ein Seminar zur Schiedsgerichtsbarkeit (Becker-Eberhard, Berger) an. Außerdem sind Kooperationen mit dem Leipziger und dem Sächsischen Anwaltverein sowie Gastvorträge geplant.

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