Chief Compliance Officer

Noerr besetzt neue Position mit erfahrenem Inhouse-Counsel

Zum Jahreswechsel hat Noerr die Position des Chief Compliance Officers geschaffen. Die Kanzlei besetzt den Posten mit Oliver Schöpp von der Deutschen Vermögensberatung. Der 53-jährige Compliance-Spezialist soll die gewachsenen regulatorischen Anforderungen der Großkanzlei überwachen.

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Oliver Schöpp

Vor seiner Zeit bei der Deutschen Vermögensberatung war Schöpp fast zwölf Jahre bei der Commerzbank unter anderem als Head of Local Compliance in Zürich tätig. Weitere Stationen seiner Inhouse-Karriere umfassten Anstellungen bei der Eurohypo und der Rechtsabteilung der Deutschen Bank.

Mit seinem ersten Kanzleiengagement betritt Schöpp nun Neuland. Als Chief Compliance Officer wird er die Organisation Noerr unabhängig überwachen und sukzessive auch den Aufbau einer Compliance-Organisation verantworten.

Auch die Kanzlei Noerr geht mit der Personalie neue Wege. Bis zuletzt hatte sie ihre Compliance-Pflichten etwa über spezielle Geldwäsche- und Datenschutzbeauftragte erfüllt. Mit dem neuen Posten reagiert die Kanzlei auf einen sich wandelnden Markt. Kanzleien fanden sich in den vergangenen Jahren bereits immer häufiger neuen Regeln und Berichtspflichten ausgesetzt. Zu nennen sind neben Themen wie Datenschutz und Geldwäsche auch DAC6 und Interessenkonflikte.

Weitere Professionalisierung marktweit zu erwarten

Die anstehende Reform des Berufsrechts setzt mit Inkrafttreten im August 2022 darüber hinaus neue Anforderungen. Den Einsatz eines Chief Compliance Officers schreibt das neue Berufsrecht nach den ersten Entwürfen nicht mehr vor, legt ihn den Kanzleien aber nahe. Denn die Verantwortung für die Berufspflichten liegt dann formell bei den Kanzleien als sogenannte Berufsausübungsgesellschaften. 

Wie Noerr leisten sich auch andere Großkanzleien bereits seit einiger Zeit eigene Compliance-Abteilungen, wobei die Stellen unterschiedlich ausgestaltet werden. Als Herausforderung gilt dabei, die Unabhängigkeit beziehungsweise die Durchsetzungsfähigkeit der Compliance-Verantwortlichen in Partnerschaftsgesellschaften sicherzustellen. Einige Kanzleien sehen deswegen weiterhin durchsetzungsstarke Partner auf dieser Position. 

Teaserbild: Noerr

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