DAC 6

Kanzleien hoffen auf BMF-Schreiben zu Steuermeldepflichten

Die Einführung des Regimes zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen – kurz: DAC 6 – trägt immer neue Früchte. Nach Informationen von JUVE ist zum einen wieder offen, ob die Regeln doch nach hinten verschoben werden, obwohl dies das Bundesfinanzministerium noch vor wenigen Tagen abgelehnt hatte. Zum anderen keimt in Großkanzleien die Hoffnung, dass es ihnen ein angekündigte BMF-Schreiben einfacher macht.

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Denn DAC 6 gilt unter Anwälten als Compliance-Ungetüm. Käme die Pflicht wie geplant, dann wären sie als sogenannte Intermediäre gezwungen, spezielle Steuergestaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

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