Evers hatte die GKM bereits von seiner alten Sozietät aus beraten, der Göttinger Kanzlei Küstner von Manteuffel & Evers (heute Küstner von Manteuffel & Wurdack). In dieser Zeit hatte er Handelsvertreterverträge für GKM entworfen. Auch nach Evers Wechsel nach Bremen bestand die Mandatsbeziehung noch eine zeitlang fort, dann beauftragte GKM jedoch eine andere Kanzlei.
Evers seinerseits beriet in der Folge Handelsvertreter, die mit der GKM in Vertragsbeziehung standen. Eine Gruppe dieser Vertreter schloss sich in dem Verein BVKM zusammen. Gegenstand der Anzeige war, dass die Mitglieder auf einer Veranstaltung dieses Vereins aufgerufen worden waren, gegen die GKM zu klagen. Auch Evers hatte an der Veranstaltung teilgenommen und sich geäußert. Für mehr als 100 Handelsvertreter hat Blanke Meier Evers schließlich Ansprüche bei der GKM geltend gemacht.
„Es trifft zu, dass der Vorwurf des Parteiverrats erhoben und durch Strafbefehl beendet wurde“, bestätigte Dr. Klaus Meier, Namenspartner der Kanzlei. „Die genannten Fakten sind richtig. Wir haben derzeit keine Kenntnis, ob zusätzlich ein berufsrechtliches Verfahren angestrengt wird.“ (Geertje Oldermann)