Meinung

Private­ Equity im Steuermarkt: Aussperren oder ­ermöglichen?

Finanzinvestoren steigen im großen Stil bei Beratungsgesellschaften ein. Ein Referentenentwurf sieht vor, derartige Beteiligungen im Steuerberatungsgesetz zu verbieten. Auch im Rechtsmarkt ist das Thema Fremdbesitz umstritten. Managing-Partner Martin Heyes und Jura-Professor Christian Wolf zeigen, wie tief die Gräben in dieser Debatte sind.

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Als im Frühjahr bekannt wurde, dass der Private-Equity-Investor EQT die Mehrheit an der Beratungseinheit WTS übernimmt, war die Aufregung groß: Sollte das nur der Auftakt für eine Welle von Investoreneinstiegen in den Steuerberatermarkt sein? Manche hoffen es, manche fürchten es. Zuletzt hat Grant Thornton sich mit Cinven einen großen Investor ins Haus geholt. Die Steuerberaterkammer hat sich klar gegen den Trend positioniert, und das Finanzministerium will derartige Konstellationen gesetzlich verbieten. Viele Praktiker im Steuermarkt und auch im noch stärker regulierten Rechtsmarkt hoffen dagegen auf eine Lockerung.

„Investoren könnten auch den Mandanten nützen“

Dr. Martin Heyes ist Managing-Partner der MDP-Gesellschaft kbht in Neuss.

Martin Heyes

Der Steuermarkt steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Babyboomer ziehen sich zurück, und KI stellt das Massengeschäft auf den Kopf. Viele Kanzleien sind nicht in der Lage, diesen Wandel zu meistern. Zusammenschlüsse werden zunehmen, mit Kapital lassen sie sich schneller umsetzen. Externes Know-how bei Skalierung und Prozessen kann zusätzlich helfen. Das können Investoren einbringen.

Politik sollte diesen Wandel gestalten, nicht blockieren. Der aktuelle Entwurf wirkt wie Besitzstandswahrung und bremst Wettbewerb, der am Ende vor allem den Mandanten nützen würde. Regulierung muss sich am Mandantenwohl orientieren, nicht an der Sicherung einer komfortablen Wettbewerbsposition.

Klar ist auch: Investorenkapital in der Steuer­beratung ist ein internationaler Trend. Es wird seinen Weg nach Deutschland finden, wenn nötig, um Verbote herum. Letztlich droht so ein Hase-Igel-Spiel zwischen Gesetzgeber und Kapital.

Und an die Kolleginnen und Kollegen, die um ihre Unabhängigkeit bangen: Mandanten wollen vor allem verfügbare, qualitativ hochwertige Be­ratung. Wem die Kanzlei gehört, ist zweitrangig, wenn die Beratung stimmt. Fachliche Unabhängigkeit muss gesichert sein. Genau hier sollte Regulierung ansetzen, nicht bei den Finanzierungsmöglichkeiten.

„Für Investitionen und Innovationen braucht es Private Equity nicht“

Prof. Dr. Christian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an der Leibniz Universität Hannover.

Christian Wolf

Der Gesetzgeber hat bereits seit Längerem die Kapitalbindung – das Verbot des Fremdbesitzes – zu einem tragenden Prinzip der Steuerberatungs­gesellschaften gemacht. Fremdbesitz ist mit dem Prinzip der Unabhängigkeit und der freiberuflichen Tätigkeit eines Organs der Steuerrechtspflege nicht vereinbar. Der Referentenentwurf will daher zu Recht eine Umgehung der Kapitalbindungsvorschriften unterbinden.

Derzeit ist es möglich, dass sich an einer Steuerberatungsgesellschaft eine EU/EWR-Abschlussprüfungsgesellschaft beteiligt, in deren Heimatland eine Fremdkapitalbeteiligung möglich ist.

Die Lösung, welche der Referentenentwurf vorschlägt, dürfte auch nicht europarechtswidrig sein. Das behaupten aber derzeit insbesondere diejenigen, die ebenso laut die Europarechtswidrigkeit des Fremdbesitzverbots bei Rechtsanwaltsgesellschaften behauptet haben. Der Europäische Gerichtshof war im vergangenen Jahr bei der Halmer-Entscheidung bekanntlich anderer Auffassung.

Dabei steht die Steuerberaterbranche paradigmatisch dafür, dass Private Equity nicht für Investitionen und Innovationen in Tax Tech notwendig ist. Bestes Beispiel ist die bereits 1966 als Genossenschaft gegründete Datev. Genosse kann nur werden, wer im engeren Sinne steuerberatend bzw. wirtschaftsprüfend oder rechtsberatend tätig ist. Die Genossenschaftsanteile sind auf maximal fünf Anteile begrenzt.

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