Pro Bono-Verein gegründet

Kanzleien fordern mehr gemeinnützige Rechtsberatung

Autor/en
  • JUVE

Vorstoß in der Pro Bono-Beratung: 16 Wirtschaftskanzleien haben sich im ,Pro Bono Deutschland e.V.' zusammengeschlossen. Ziel der Vereins ist die Förderung der unentgeltliche Rechtsberatung (Pro Bono) zugunsten gemeinnütziger Organisationen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Der Verein mit Sitz in Frankfurt will die die Anwaltschaft noch stärker für Pro Bono-Beratung öffnen, Standards formulieren und Handlungsempfehlungen für Kanzleien entwickeln. Er wird aber selbst nicht beratend aktiv werden und auch nicht Pro-Bono-Mandate für oder an seine Mitglieder koordinieren oder vermitteln.

Christian Bunsen
Christian Bunsen

„Die Pro Bono-Rechtsberatung fristet in Deutschland noch ein Schattendasein“, sagte Christian Bunsen, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer und erster gewählter Sprecher des Vereinsvorstands. „Mit unserer Initiative möchten wir noch mehr Kolleginnen und Kollegen für gemeinnütziges Beratungsengagement begeistern und den Gedanken der Pro Bono-Beratung auch hierzulande so etablieren, wie es Anwälte bereits in vielen anderen Ländern seit langem vormachen.“

Bereits etablierten Strukturen und Angeboten, vor allem im Litigation-Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, will der Verein bewusst keine Konkurrenz  machen, sondern diese ergänzen. Daher wird das Tätgikeitsfeld vor allem bei der Beratung von gemeinnützigen und Nicht-Regierungs-Organisationen und Einrichtungen sowie von Privatpersonen liegen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen. Die Arbeit soll grundsätzlich unpolitisch sein.

Pro Bono Deutschland will sich zudem dafür einsetzen die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Pro- Bono-Beratung  zu verbessern und dazu den Dialog mit berufsständischen Organisationen, Behörden und dem Gesetzgeber im In- und Ausland sowie auf EU-Ebene suchen. Zudem sollen Informationsveranstaltungen, Publikationen und Workshops angeboten werden.

Zu den Gründungsmitgliedern gehören Allen & Overy, Ashurst, Clifford Chance, Debevoise & Plimpton, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hogan Lovells, Latham & Watkins, Linklaters, Mayer Brown, McDermott Will & Emery, Orrick Hölters & Elsing, Reed Smith, Skadden Arps Slate Meagher & Flom, Taylor Wessing, Weil Gotshal & Manges und White & Case. Seit der Gründung des Vereins im Februar 2011 sind außerdem DLA Piper, Görg und Dechert beigetreten. Grundsätzlich steht der Verein allen interessierten Kanzleien und Anwälten offen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.