Mit dem Richtlinienentwurf formuliert der zuständige Ausschuss „Empfehlungen an die Kommission zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten“. Das EU-Parlament sieht in der wachsenden Anzahl von Prozessfinanzierern eine Gefahr für die Rechtspflege in Europa. Dem Prozessfinanzierer sei nicht in erster Linie daran gelegen, dass einem Kläger Gerechtigkeit widerfährt, sein Interesse an den Rechtsstreitigkeiten sei vor allem eigennützig.
Gegen solche Vorwürfe wehrt sich der Legal-Tech-Verband: Prozessfinanzierer sorgten häufig erst für Waffengleichheit in gerichtlichen Auseinandersetzungen – „vor allem dort, wo der Schädiger dem Geschädigten finanziell überlegen ist und wo gerichtliche Auseinandersetzungen besonders zeitaufwendig und teuer sind“, kommentiert der Verband. Beste Beispiele seien Fälle von Kartellschadensersatz und der Dieselkomplex.
Es gebe – stand heute – keinen ersichtlichen Grund für eine Regulierung der Prozessfinanzierung, heißt es in der Stellungnahme weiter. Weder seien Fälle in Europa bekannt, die von einem Missbrauch der Prozessfinanzierung zeugten, noch gebe es Lücken im Rechtssystem, vor denen die Verbraucher geschützt werden müssten. Im Gegenteil: Der Verband beobachtet in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen „Gleichlauf der Interessen“ zwischen Prozessfinanzierern und Klägern. Der Entwurf sei ungeeignet, unverhältnismäßig und „weltfremd“. Außerdem ignoriere er die Entwicklungen auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung habe Prozessfinanzierung längst als Gerechtigkeitsinstrument anerkannt, wird argumentiert.
Anders als der Legal-Tech-Verband begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer den Entwurf und fordert sogar eine Verschärfung der Regeln für Prozessfinanzierung: So soll das Parlament bestimmen, dass Prozessfinanzierer Vereinbarungen nur mit den Klägern, nicht aber mit Anwälten und anderen Parteien abschließen dürfen. Auch ein Entschädigungsfonds für Verbraucher, die unter der Zahlungsunfähigkeit eines Prozessfinanzierers leiden, wird vorgeschlagen. Prozessfinanzierer sollten darüber hinaus keinen Einfluss auf Vergleichsverhandlungen nehmen dürfen und mit maximal 30 Prozent an der Erfolgssumme beteiligt werden.
Der detaillierte Entwurf befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium im Gesetzgebungsprozess der EU. Berichterstatter der Initiative ist Axel Voss, Abgeordneter der CDU im EU-Parlament. Der Entwurf soll im November im Plenum des Parlaments besprochen werden.