Rolle rückwärts

Gleiss-Strafrechtler kehrt zu DLA Piper zurück

Nach gut drei Jahren kehrt Dr. Emanuel Ballo nun zu DLA Piper zurück. Der 36-jährige Strafrechtler war im Herbst 2015 als Assoziierter Partner zu Gleiss Lutz gewechselt, ein Status, den er bis jetzt innehatte. Nun steigt er bei seiner alten Kanzlei als Partner ein.

Teilen Sie unseren Beitrag
Ballo_Emanuel
Ballo_Emanuel

Bevor Ballo zu Gleiss wechselte, war er rund vier Jahre bei dem DLA-Strafrechtsteam um Partner Prof. Dr. Jürgen Taschke zuletzt als Senior Associate tätig. In dieses Team, aus dem heraus 2015 Dr. Christian Schoop zum Partner ernannt wurde, kehrt er nun wieder zurück. DLA dürfte damit über eins der größten Strafrechtsteams unter den internationalen Großkanzleien verfügen.

Für Gleiss, die inzwischen eine etablierte Compliance-Praxis aufgebaut hat, ist das Ausscheiden Ballos ärgerlich. Der Kanzlei war es seinerzeit als einer der ersten gelungen, einen Anwalt aus einer anerkannten Strafrechtspraxis zu sich zu holen. Auch nach Ballos Weggang verfügt sie zwar in ihren etablierten Compliance-Kernteam um den früheren Pohlmann-Anwalt Dr. Eike Bicker über strafrechtlich erfahrene Anwälte, darunter unter anderem den früheren Knierim-Anwalt Dr. Christoph Skoupil, doch verliert sie mit Ballo ihren bekanntesten Kopf. 

Dass Ballo sich umorientiert, war im Markt schon länger gemunkelt worden. Allerdings ist es bemerkenswert, dass er sich zur Rückkehr zu DLA entschloss, denn gerade im Moment sind Wirtschaftsstrafrechtler in vielen internationalen Kanzleien gesucht. Das nahende sogenannte Unternehmensstrafrecht und die Tatsache, dass interne Untersuchungen sich immer stärker etablieren, machen das einst ungeliebt Betätigungsfeld lukrativ und damit attraktiv.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de