Gößmann, so der frühere Berater U., soll von illegalen Spitzelaktionen gegen das frühere Vorstandsmitglied Frank Roth gewusst haben. Gößmann, der von Gernot Lehr von Redeker Sellner Dahs in Bonn beraten wird, bestreitet eine Beteiligung. Im Falle einer möglichen Freistellung werde er für Gößmann juristische Schritte prüfen. Im Markt ist bekannt, dass Gößmann auch arbeitsrechtlich beraten wird. Ob ihm auch strafrechtlicher Rat zur Seite steht, ist unklar. Die HSH wird arbeitsrechtlich von Prof. Dr. Stefan Lunk von Latham & Watkins beraten.
Gegen den Ex-Sicherheitsberater U. ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft. Ende Juli soll er sich selbst und Gößmann in einer Gesprächsrunde schwer belastet haben. Er gab an, das Büro von Ex-HSH-Nordbank-Vorstand Frank Roth verwanzt zu haben und in dessen Privatwohnung eingedrungen zu sein. Zudem soll er zugegeben haben, an der Manipulation von Dokumenten beteiligt gewesen zu sein, aufgrund derer Roth im April 2009 fristlos entlassen wurde. Seinerzeit waren vertrauliche Informationen aus dem Vorstand an die Öffentlichkeit gekommen und die Bank suchte das Leck.
Das gegen Roth eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats wurde Ende Juni von der Staatsanwaltschaft Kiel eingestellt. Der HSH und ihren Rechtsberatern warfen die Ermittler vor, dass die Anzeige auf „bloßen Vermutungen“ beruhe. Die Potsdamer Kanzlei Erbe um den Namenspartner und ehemaligen Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Erbe hatte für die Bank geprüft, ob ein Anfangsverdacht gegen Roth vorliegt und diesen bejaht. Die Kanzlei erklärte, sie habe von einer Anzeige jedoch abgeraten. Die Bank habe selbst Anzeige erstattet. Die Kieler Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Roth ein und erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse.
Roth wurde strafrechtlich von dem Gelsenkirchener Strafrechtler Dr. Martin Meinberg beraten. Im Markt wurde zudem bekannt, dass er den arbeitsrechtlichen Beistand von Christian Althaus von der Essener Kanzlei Kümmerlein in Anspruch nahm.