Waltl Rechtsanwälte wird auch weiterhin Mandanten in erster Linie im IT-Recht, aber auch in gesellschaftsrechtlichen Fragen und im Bank-und Finanzrecht beraten und vertreten. Dabei ist die Kanzlei sowohl auf Anbieter- als auch auf Anwenderseite tätig und betreut auch Outsourcingprojekte.
Schneider Schiffer Weihenmüller hat sich zeitgleich mit der Trennung von Waltl mit einem Quereinsteiger verstärkt: Dr. Matthias Lejeune, der vorher in der Rechtsabteilung von Fujitsu Siemens tätig war. Dabei war Lejeune für Fragen des Einkaufs, des Urheberrechts und für die Betreuung der US-amerikanischen Tochtergesellschaften des Unternehmens zuständig. Besonders von seinen Erfahrungen im US-amerikanischen IT-Vertragsrecht hofft die Sozietät zu profitieren. „Wir wollen in Zukunft noch stärker international tätig werden. Hierbei kommen uns die Erfahrungen und Kontakte von Herrn Lejeune zugute“, sagte Dr. Jochen Schneider. Zudem habe sich Lejeune auch als Autor, Herausgeber und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik einen Namen gemacht. (Ulrike Hümmer)