Im Übrigen gehen die Meinungen auch nach einem intensiven koalitionsinternen Berichterstattergespräch auseinander. Im SPD-geführten Justizministerium ist man der Meinung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte erforderlich ist. Dies geht aus einer internen Stellungnahme hervor, die JUVE vorliegt. Demgegenüber hält der CDU-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Dr. Jan-Marco Luczak, diese für entbehrlich. Er werde nicht zulassen, dass über diese Hintertür der intendierte Gesetzeszweck – nämlich die Gleichstellung der Syndikusanwälte – konterkariert werde.
Luczak weiß sich damit nicht nur mit den Syndizi einig. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Bundesverband der Deutschen Industrie sprechen sich in aktuellen Stellungnahmen gegen eine Haftpflichtversicherungspflicht für Syndikusanwälte aus.
Das Ministerium hält dagegen, dass nicht absehbar sei, ob und in welchem Umfang Gerichte die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Haftungsgrundsätze für Rechtsanwälte auf die künftigen Unternehmensanwälte anwenden werden. Weitere Risiken lägen in der Beratung von Verbandsmitgliedern oder verbundenen Unternehmen. In bestimmten Konstellationen käme auch eine Haftung gegenüber Dritten in Betracht, etwa bei so genannten Legal Opinions. In allen Fällen laufe der Syndikus Gefahr, persönlich haften zu müssen.
Weitere Gespräche in Berlin sollen folgen.