Ziel war es, Strafverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. So soll das Gericht künftig verlangen können, dass Befangenheitsanträge schriftlich gestellt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass sie zur bloßen Verzögerung missbraucht werden. Für Beweisanträge soll das Gericht eine Frist bestimmen können.
Die 21-köpfige Kommission, der auch die Anwälte Prof. Dr. Alexander Ignor und Prof. Dr. Stefan König angehörten, regt zudem an, Zeugen künftig zu verpflichten, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Im Gegenzug erhält der Verteidiger ein Anwesenheitsrecht.
Der Deutsche Richterbund begrüßte die Vorschläge. Er sprach sich jedoch klar dagegen aus, künftig nicht nur Vernehmungen im Ermittlungsverfahren, sondern auch Hauptverhandlungen auf Video aufzuzeichnen. Die Kommission hatte angeregt, solche Verhandlungsaufzeichnungen zu prüfen. Der Deutsche Anwaltverein würde eine solche Dokumentation hingegen begrüßen. Ihm fehlen jedoch signifikante Änderungen in Revisions- und Wiederaufnahmeverfahren.