Der Lehman-Insolvenzverwalter Dr. Michael Frege beruft sich in der Honorarfrage auf ein Gutachten von Prof. Ulrich Keller, wie aus dem Markt bekannt wurde. Keller lehrt Zwangsvollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Seiner Berechnung zufolge dürfte CMS theoretisch bis zu 800 Millionen Euro in Rechnung stellen .
Unklar ist, wer das Gutachten für die Gläubiger erstellte, das fast zum gleichen Ergebnis wie das Keller-Gutachten kommt. Beteiligte sprechen aber von einer Verunsicherung in der Honorarfrage auf allen Seiten, da der Fall alle bisher gekannten Dimensionen sprengt. Zudem wolle Frege bei Weitem nicht das verlangen, was Keller als Maximalforderung errechnet hat.
Hedgefonds haben nach der Insolvenz der Bank Forderungen in Deutschland gekauft und lassen sich dabei laut Marktinformationen unter anderem von Noerr und Kirkland & Ellis beraten. Einige der Hedgefonds streiten seit Anfang des Jahres mit Frege um das Honorar von ihm beziehungsweise CMS.
Ein Vertreter dieser Hedgefonds bestreitet die Vorwürfe von CMS, sie hätten Frege mit einer Veröffentlichung eines dreistelligen Millionenhonorars unter Druck gesetzt und darauf gezielt, eine bevorzugte Behandlung herauszuschlagen. Die Hedgefonds haben zwar ein Gutachten auf der Grundlage der Rechnung von Keller erstellen lassen, was zu einem wesentlich geringeren Honorarergebnis kommt und laut dem ‚Handelsblatt‘ aus der Feder von Gerhard Ganter stammt, einem ehemaligen Vorsitzenden des Bundesgerichtshofs.
„Es gab aber keinerlei Versuche, Druck auszuüben“, sagte der Vertreter. Die Hedgefonds hätten Frege erklärt, dass sie das Honorar nicht akzeptieren würden, wenn das Gericht es entsprechend der Rechnung von Keller festsetzt. Sie kündigten rechtliche Mittel gegen die Entscheidung des Gerichts an. “Dabei wollten sich die Hedgefonds keinen Vorteil für sich selbst sichern. Sie fragten vielmehr im Interesse aller Gläubiger”, so der Vertreter weiter.
CMS Managing-Partner Dr. Hubertus Kolster erklärte allerdings in der Presse, dass es der Kanzlei ohnehin nicht darum gehe, Maximalforderungen durchzusetzen. Derweil scheint CMS bereits heftig unter Zugzwang gestanden zu haben, als sie sich an die Presse wandte. Beteiligten zufolge waren Informationen und Zahlen gestreut worden, sodass Journalisten bereits Anfragen stellten und die Kanzlei dann aktiv wurde.
Beteiligte berichten zudem, dass die Hedgefonds durchaus aggressiv waren. Demnach verlangten sie etwa, dass Frege ein erfolgsabhängiges Vergütungssystem akzeptiert. Dadurch hätten sie seine Handlungsweise an das Honorar knüpfen wollen. Zudem wurden im Vorfeld Dokumente aus der Gerichtsakte entwendet und weitergegeben. Derzeit läuft eine interne Klärung in dem Fall. Ein Anwalt der Hedgefonds scheint an der Weitergabe beteiligt gewesen zu sein, heißt es. Ein unbeteiligter Anwalt berichtet zudem, dass das Keller-Gutachten bereits seit Wochen in der Insolvenzanwalts-Szene kursiere.
Mittlerweile stellen sich andere Gläubiger hinter Frege. „Von uns als Gläubiger ist kein Widerstand gegen die Honoraransprüche von Herrn Frege zu erwarten“, sagte der zuständige Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken Hans-Joachim Massenberg gegenüber der Presse. Zudem erklärte die Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Daniela Bergdolt, gegenüber dem Deutschlandfunk, dass selbst 800 Millionen Euro als Honorar gerechtfertigt wären.
Schließlich sei Frege sehr erfolgreich gewesen. Die Gläubiger dürfen auf eine ungewöhnlich hohe Quote von bis zu 80 Prozent hoffen, weil es Frege gelang die Insolvenzmasse auf 15 Milliarden Euro zu vergrößern. (Parissa Kerkhoff)