Im Sommer hatte der Commerzbank-Aufsichtsrat den Grundsatzbeschluss gefasst, den Vorstand von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Betroffen hat dies die Vorstände Klösges und Sieber, die für die interne Bad Bank zuständig sind. Allerdings konnten sich die Commerzbank und die beiden Vorstände bislang nicht gütlich einigen. Ein Kernstreitpunkt ist Medienberichten zufolge die Höhe der Abfindung. Der an der Commerzbank beteiligte staatliche Rettungsfonds SoFFin hat ein Vetorecht und will demnach nur einer Abfindung von jeweils bis zu einer Million Euro zustimmen, die beiden Manager sollen 2,8 Millionen Euro fordern.
Durch eine formale Abberufung könnte die Commerzbank die Abfindung deutlich reduzieren. Allerdings ist unklar, ob eine formale Abberufung rechtlich durchzusetzen ist. Denn für solch einen Schritt braucht es einen wichtigen Grund, beispielsweise Pflichtverletzungen. Dies wirft die Commerzbank aber beiden Vorständen übereinstimmenden Medienberichten zufolge nicht vor, sie berufe sich vielmehr vor allem auf betriebliche Notwendigkeiten.
Ob eine Abberufung im konkreten Fall möglich ist, hat die Commerzbank nach JUVE-Recherchen durch zwei Gutachten klären lassen. Ein Gutachten erstellte demnach Hengeler Mueller, die Stammberaterin des Vorstands. Verantwortlich waren Dr. Georg Seyfarth und Prof. Dr. Gerd Krieger aus Düsseldorf. Ein weiteres Gutachten soll von Linklaters gekommen sein. Beide sollen eine Abberufung für rechtlich möglich halten. Die beiden Vorstände haben sich indessen mit Peter Rölz von der Frankfurter Sozietät Ulrich Weber & Partner gewappnet.
Eine Aussage des angesehenen Linklaters-Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Georg Annuß sorgte JUVE-Informationen zufolge unterdessen für Unmut in der Kanzlei und bei der Mandantin. In der Tageszeitung ‚Die Welt‘ äußerte Annuß im August im Allgemeinen Zweifel daran, dass bloße Änderungen in der Geschäftsstrategie eine Abberufung rechtfertigen. Dies wurde in der Folge als interne Unstimmigkeit bei Linklaters interpretiert. Jedoch ist aus dem Zitat nicht ersichtlich, dass es auf den konkreten Fall der Commerzbank gemünzt war. Zudem ist JUVE-Recherchen zufolge nicht Annuß, sondern der Frankfurter Corporate-Partner Dr. Florian Drinhausen intern mit dem Gutachten befasst gewesen. (René Bender)