Stuttgart

Heussen-Partner wechselt als General Counsel zur Festo-Gruppe

Autor/en
  • Catrin Behlau

Dr. Horst Teller wechselt Mitte März als General Counsel zur Festo-Gruppe in Esslingen. Der 58-Jährige war zuletzt Partner bei Heussen in Stuttgart.

Teilen Sie unseren Beitrag
Horst Teller
Horst Teller

Teller hatte 1990 als Anwalt bei Jauch Kunz v. Wahlert in Stuttgart begonnen. Als die Kanzlei 2004 zerbrach, gehörte er zum Gründungsteam von Wahlert. Die Kanzlei fusionierte 2012 mit Heussen. Teller ist spezialisiert auf Gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht und betreute vor allem Mandanten aus dem Bankensektor und dem produzierenden Gewerbe.

Er habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sagt Teller: „Ich freue mich allerdings sehr darauf, noch einmal ein neues Kapitel in meiner beruflichen Laufbahn aufzuschlagen und meine langjährige Erfahrung als Wirtschaftsanwalt bei Festo einzubringen.“

Heussen-Partner Sven Hoffmann bedauert den Weggang von Teller, sieht die Kanzlei jedoch gut gerüstet: „Wir haben schon in der Vergangenheit begonnen, große Mandatsbeziehungen wie beispielsweise zu Kärcher auf mehrere Schultern zu verteilen und auch auf andere Rechtsgebiete auszuweiten. Zudem haben wir die standortübergreifende Zusammenarbeit verstärkt, so dass auch Kollegen anderer Büros Spitzen auffangen können.“

Das Familienunternehmen Festo stellt pneumatische und elektronische Antriebstechnik her. Es erwirtschaftete mit weltweit 16.000 Mitarbeitern zuletzt einen Umsatz von 2,24 Milliarden Euro. Die Verstärkung mit einem IP-Spezialisten macht Sinn: Festo besitzt derzeit rund 2.900 Patente und meldet im Jahr rund 100 neue technische Schutzrechte an.

Bei Heussen in Stuttgart arbeiten künftig neun Partner, sieben Associates und vier of Counsel. Fünf Anwälte sind in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht aktiv.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema