Luczak, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, äußerte sich im Rahmen einer Podiumsdiskussion des Bundesverbands der Unternehmensjuristen. Die berufsrechtliche Stellung von Syndikusanwälten ist das beherrschende Thema am ersten Tag des Jahreskongresses. Mit dem Komplex hatte sich gestern auch erstmals der Bundestag im Rahmen einer Fragerunde aller Fraktionen auseinandergesetzt.
Damit ist klar, dass der Gesetzgeber schnell Klarheit über die Stellung von Syndikusanwälten schaffen will, nur wenige Tage nachdem das Bundesjustizministerium erstmals ein Eckpunktpapier vorgelegt hat. In dessen Kern spricht sich das Ministerium für eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung aus. Demnach soll per Legaldefinition festgelegt werden, dass ein Rechtsanwalt, der seinen Beruf als Angestellter eines nicht anwaltlichen Arbeitgebers ausübt, anwaltlich tätig ist. Ein Anwaltsprivileg soll Unternehmensjuristen jedoch nicht gewährt werden.
Die Debatte nahm in den vergangenen Wochen immer mehr an Fahrt auf. Verschiedene Rechtsanwaltskammern positionierten sich zu dem Vorschlag aus dem Ministerium. Mit der RAK München befürwortet die hierzulande mitgliederstärkste Kammer eine Umsetzung der Ideen. Auch die Vorstände der Brandenburger, der Frankfurter und der Kölner Kammer sprachen sich für eine standesrechtliche Lösung aus. Dagegen sucht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit einer sozialrechtlichen Lösung ihren eigenen Weg und will sich erst Ende Februar zum Eckpunktepapier äußern. Bis dahin dürfte das Gesetzesvorhaben noch mehr an Tempo gewinnen.