Syndikusstatus

Neue Sichtweise der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer legt eine Kehrtwende hin. Sie sieht in dem Referentenentwurf zur Regelung des Syndikus-Status eine "geeignete Grundlage zur Lösung der berufs- und sozialrechtlichen Probleme". Der Berufsrechtsausschuss der BRAK hatte im Vorfeld der jüngsten Hauptversammlung eine ausführliche Analyse des Gesetzesentwurfs verfasst, der Grundlage der intensiven Diskussion wurde.

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Die Kammerpräsidenten sprechen zwar nach wie vor nicht mit einer Stimme. Aber eine Mehrheit rang sich nun doch dazu durch, dem Referentenentwurf ihren Segen zu erteilen. Im Vorfeld der jüngsten Hauptversammlung der BRAK hatte der Berufsrechtsausschuss eine ausführliche Analyse des Gesetzesentwurfs verfasst, der Grundlage der intensiven Diskussion wurde. Kritisiert wurde im Verlauf der Versammlung die teilweise Aufhebung des Vertretungsverbots. Das ist nicht überraschend, fürchten doch viele Kanzleianwälte, die ihr Geld im Prozessgeschäft verdienen, die neue Konkurrenz. Den niedergelassenen Anwälten droht mehr Wettbewerb bei Verfahren mit niedrigen Volumina, da Syndizi – jedenfalls theoretisch – künftig vor den Amtsgerichten auftreten dürften. Doch geht es wohl auch um rechtliche Detailfragen, etwa zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Auch das Anhörungsrecht der Rentenversicherung vor der Zulassung eines Syndikusanwalts sieht die Kammer kritisch. Auch das war zu erwarten, handelt es sich doch um einen potenziellen Eingriff in die Selbstverwaltung. Eine ausführliche Stellungnahme steht noch aus.

Grabenkämpfe in Düsseldorf

Während die BRAK nun also ihre Haltung überdenkt, werden die Positionen im Vorfeld der Hauptversammlung der Düsseldorfer Kammer eher unversöhnlicher. Hinter den Kulissen wird weiter gekämpft, vor allem um die Vorstandsposten. Zahlreiche Syndizi haben sich um die frei werdenden Posten beworben.

Christian Segbers, Vorsitzender des Düsseldorfer Anwaltsvereins, skizziert dies in einer E-Mail, die JUVE vorliegt: „Im Rahmen der Wahlen zum Kammervorstand ist nach bisheriger Übung eine Vorstandsposition aus dem Kreis der Syndikusanwälte zu besetzen. In diesem Jahr jedoch haben sich für jede freiwerdende Vorstandsposition auch aus dem Kreis der Syndikusanwälte zahlreiche Kandidaten gemeldet, so dass nach Mitteilung des Präsidenten für jedes Vorstandsamt mindestens zwei Kandidaten zur Verfügung stehen.“

Durch die zahlreichen Bewerber aus dem Syndikuslager sieht Segbers die Idee bedroht, dass der Kammervorstand die gesamte Anwaltschaft repräsentieren soll. Nach eigener Aussage sind etwa ein Viertel der Mitglieder der Düsseldorfer Kammer Syndizi.

Auch ein aktuelles Vorstandsmitglied, Partner einer wirtschaftsberatenden Kanzlei in Düsseldorf mit gut einem Dutzend Anwälten, startete einen Aufruf, um eine allzu starke Inhouse-Vorstandsfraktion zu verhindern. Durch die berufsrechtliche Initiative „besteht derzeit ein großes Risiko, dass das derzeitige und von großer Unabhängigkeit geprägte anwaltliche Berufsrecht auf Betreiben der Syndikusanwälte nivelliert und zerstört wird“. Außerdem ginge sehr viel Erfahrung verloren, wenn alle zur Wiederwahl anstehenden Vorstandsmitglieder ausscheiden würden. Die Kammer richtet sich für die Hauptversammlung inzwischen auf einen größeren Ansturm ein und hat neue Räume angemietet.

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