Syndikus-Status

BRAK bleibt bei bisheriger Linie und isoliert sich zunehmend

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  • JUVE

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bleibt in der Diskussion um die Neuregelung zum Berufsbild des Rechtsanwalts auf Konfrontationskurs. Dies ist das Ergebnis der BRAK-Hauptversammlung, bei der das Thema nun ganz oben auf der Agenda stand. Danach verfolgt die Kammer in zentralen Punkten eine andere Linie als das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das Unternehmensjuristen künftig auch für ihre Tätigkeit als Anwälte zulassen will.

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Einer Diskussion will sich die BRAK indes nicht verschließen. Sie fordert eine inhaltliche politische Debatte über den von ihr im vergangenen Dezember vorgelegten Vorschlag einer Gesetzesnovelle und will sich an einem „unter Berücksichtigung des Eckpunktepapiers geführten Gesetzgebungsverfahren“ aktiv beteiligen. Das kürzlich vorgelegte Eckpunktepapier des BMJV kritisierte die BRAK gleichwohl als „strukturell und methodisch unscharf“. Insbesondere berücksichtige es nicht ausreichend die für die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege zu erfüllenden Voraussetzungen, den umfassenden Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt sowie die Spezifika anwaltlicher Tätigkeiten.

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