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Der BUJ hatte, ebenso wie der Deutsche Anwaltverein (DAV), positiv auf das Eckpunktepapier aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) reagiert. Das sieht unter anderem vor, Unternehmensjuristen künftig für ihre Tätigkeit als Anwälte zuzulassen. Ein Anwaltsprivileg für Inhouse-Anwälte soll es jedoch – anders als etwa vom BUJ zunächst gefordert – ebenso wenig geben wie eine ausgeweitete Postulationsfähigkeit.