In der neuen Einheit, die ihren Hauptsitz in Dortmund und eine Zweigstelle in Köln haben wird, soll der Fokus auf Krankenhaus-, Vertragsarzt- und Haftungsrecht sowie kartellrechtlichen Fragestellungen im Gesundheitssektor und strafrechtlichen Aspekten im Medizinwesen liegen. Zu den Mandanten der drei Anwälte, von denen Kunze und Hübel auch promovierte Ärzte sind, gehören außer Ärzten auch Krankenhäuser und Krankenhausversicherer. Mareck, Kunze und Hübel gehörten 2012 zur Gründungsmannschaft von Rehborn, die sich damals neu formierte.
Hintergrund für die Trennung sind unterschiedliche Ansichten über Kanzleientwicklung und Kostenstruktur.
Bei Rehborn verbleiben neben dem Namensgeber Prof. Dr. Martin Rehborn und dessen Ehefrau Birgit Rehborn noch fünf Equity-Partner und fünf angestellte Anwälte. Auch Rehborn behält einen Beratungsschwerpunkt im Medizinrecht, ist aber auch auf klassisch-zivilrechtlichen Gebieten tätig. (René Bender, Christiane Schiffer)