Überraschender Wechsel

Neue Personalchefin bei Tuifly

Autor/en
  • Catrin Behlau

Michael Hengesbach ist nicht mehr Director Human Resources bei Tuifly. Der 42-Jährige hat das Unternehmen Ende Januar mit bislang unbekanntem Ziel verlassen. Seine Nachfolge trat zum Februar Heike Heimann (47) an. Die Juristin war erst im Herbst vergangenen Jahres zum Tui-Konzern gestoßen.

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Heike Heimann
Heike Heimann

Heimann gehörte seit Oktober 2016 zur Geschäftsführung des Ferienhausanbieters Atraveo und war dort für Personal, Finanzen und Recht zuständig. Atraveo ist eine hundertprozentige Tochter von Tui. Heimann begann ihre berufliche Laufbahn 1998 als Rechtsanwältin und Beraterin der Geschäftsführung beim Kölner Fernsehsender Viva.

Ab 2000 war sie dort als Director Legal & Business Affairs tätig und später zusätzlich als Company Secretary. 2005 wechselte sie als Vice President Business & Legal Affairs für die DACH-Region zur EMI Music Germany. Ab 2007 war sie in verschiedenen Unternehmen als Managementberaterin tätig, unter anderem bei Vodafone in Düsseldorf. Von 2013 bis zu ihrem Wechsel zu Atraveo war Heike Heimann dort Personaldirektorin für die Zentralfunktionen und den Geschäftsbereich Technik. Die Personalabteilung von Tuifly umfasst rund 20 Mitarbeiter. Heimann berichtet direkt an den CEO des Unternehmens, Roland Keppler.

Hengesbach war seit 2012 Director HR bei Tuifly, zuvor war er bereits seit 2008 stellvertretender Personalleiter von Tui Deutschland. Vor seinem Wechsel zu Tui hatte Hengesbach bei E.on gearbeitet. Tuifly ist dafür bekannt, auch große arbeitsrechtliche Projekte komplett inhouse zu stemmen, wie beispielsweise 2014 den viel beachteten Tarifkompromiss mit den Gewerkschaften. Hengesbach gehört auch zum Präsidium des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen, BVAU. Für viele im Markt kam der Weggang von Hengesbach überraschend.

Tuifly war zuletzt häufiger in den Schlagzeilen: So beschloss Tui kürzlich eine gemeinsame Ferienfluglinie mit Etihad, die aus Tuifly und der Air Berlin-Tochter Niki bestehen soll.

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