Im Insolvenzverfahren um den Immobilienkonzern WGF geht es derzeit hoch her. Zwei prominente Anlegerschützer haben angekündigt, Positionen in Vorstand und Aufsichtsrat übernehmen zu wollen. Die Verhandlungen über den Insolvenzplan gehen derweil weiter.
Prof. Dr. Julius Reiter von Baum Reiter & Collegen will als weiteres Vorstandsmitglied in die Führungsetage einziehen, Klaus Nieding von Nieding + Barth den Vorsitz im Aufsichtsrat übernehmen. Reiter war bislang Mitglied des fünfköpfigen Gläubigerausschusses. Sein angeblich mit der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) abgestimmter Plan, die Interessen der Anleihegläubiger direkt als Vorstandsmitglied zu vertreten, wäre ein Novum hierzulande. Es ist aktienrechtlich höchst umstritten, ob sich eine solche Organfunktion mit der Interessenvertretung einer – wenn auch entscheidenden – Gläubigergruppe vereinbaren lässt.
Reiter hingegen erklärt, dass er vor der Übernahme einer Organfunktion alle Mandate mit WGF-Bezug niederlegen will. Er habe bereits seit einiger Zeit keine neue Mandate für Anleihegläubiger angenommen. Als Vorstandsmitglied will er nach der Gläubigerversammlung dafür sorgen, dass die Bestimmungen des Insolvenzplans richtig umgesetzt werden – allerdings nicht des Plans in seiner bisherigen Form, sondern eines im Interesse der Anleihegläubiger geänderten Plans. Er würde Sanierungsvorstand Bernd Depping ersetzen, so Reiter, aber nicht verdrängen, da dessen Arbeit mit der Verabschiedung eines Insolvenzplans ohnehin getan sei.
Neben Vertretern der Arbeitnehmer und der Bundesagentur für Arbeit ist auch Stephan Freund, Düsseldorfer Partner von Heuking Kühn Lüer Wojtek, Mitglied im Gläubigerausschuss. Freund kennt das WGF-Geschäft aus verschiedenen Prozessen, die er in den vergangenen Jahren für WGF im Zusammenhang mit deren Immobilienprojekten geführt hat.
Im Dezember 2012 hatte WGF Insolvenz angemeldet – in Eigenverwaltung. Diese Verfahrensvariante bedeutet, dass der Vorstand im Amt bleibt und von einem Sachwalter überwacht wird. Für diese Variante sprach im Fall der WGF ihre Tätigkeit als Immobilien-Projektentwickler: Durch das Fortführen der operativen Geschäfte und den Abschluss geplanter Sanierungs- und Baumaßnahmen, so die Idee, ist der wirtschaftliche Schaden geringer als bei schnellen Verkäufen. Bei WGF zog Bernd Depping von dnp Depping als Insolvenzexperte und CRO (Chief Restructuring Officer) in den Vorstand ein, zum Sachwalter bestimmte das Amtsgericht Düsseldorf den Berliner Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde von der Kanzlei Leonhardt & Partner. Mit der Eigenverwaltung verbunden ist die Pflicht, einen Insolvenzplan zu erstellen, der das Bedienen der Gläubigerforderungen regelt.
WGF hatte in den Jahren vor der Insolvenz verschiedene Hypotheken-Anleihen ausgegeben, deren Rückzahlung von 2012 bis 2017 rund 200 Millionen Euro gekostet hätte. Die Düsseldorfer Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner fungiert mit Dr. Norbert Bröcker und Raoul Mosel als Sicherheitentreuhänder für die WGF-Anleihen. Mit den Erlösen wurden Immobilien erworben und die Entwicklung neuer Projekte begonnen, unabhängig von Bankkrediten. Nach dem ersten Entwurf des Insolvenzplans sollen diese 200 Millionen Euro an die Anleihegläubiger zurückfließen, allerdings in mehreren Schritten bis 2022. Eine schnelle Liquidation mit Zwangsversteigerung der WGF-Grundstücke würde voraussichtlich knapp 40 Millionen Euro einbringen. Das Treffen der Gläubiger zur Abstimmung über den Insolvenzplan ist für den 22. Mai anberaumt. Anfang dieser Woche fand bereits ein Treffen der Anleihegläubiger statt.
Aufgrund der verschiedenen Emissionsdaten gilt für zwei der Anleihen altes Recht, für spätere Anleihen das neue Schuldverschreibungsgesetz. Das Zusammenspiel der Rechtsvorschriften aus diesen Gesetzen und dem vor einem Jahr reformierten Insolvenzrecht muss in der WGF-Insolvenz laufend austariert werden.