So untersucht die Staatsanwaltschaft inzwischen auch, ob es strafrechtlich relevant sein könnte, dass Mitglieder des Präsidiums Rettungshubschrauber für Dienstreisen genutzt haben. Die Luftrettung verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Staatsanwaltschaft bezieht dies in ihre laufende strafrechtlichen Untersuchungen rund um die Manipulationen bei der Wahl zum Gelben Engel mit ein. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Vorprüfungsverfahren von Amts wegen. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei die Behörde aber „meilenweit“ entfernt, so ein Sprecher.
Darüber hinaus ist inzwischen auch die rechtliche Struktur des 19 Millionen Mitglieder starken Clubs Gegenstand einer externen Untersuchung. Das Registergericht beim Amtsgericht München prüft aktuell den Vereinsstatus des ADAC. Auch intern läuft die Aufarbeitung, nachdem sich der ADAC von Kommunikationschef Michael Ramstetter getrennt hat. Er war für die geschönten Zahlen bei der Wahl zu Deutschlands beliebtestem Auto verantwortlich.
Die Aufarbeitung gehe sicher nicht von heute auf morgen, sagte ein ADAC-Sprecher in Bezug darauf, wie es zu den Zahlenmanipulationen kommen konnte. Alle, die mit eingebunden sind wie interne Revision, Juristen, Personalabteilung und externe Berater müssten nun erst einmal Unterlagen und Festplatten sichten. Im Verlauf dieser Woche hatte ADAC-Geschäftsführer Karl Obermair bereits verkündet, dass sich mindestens drei Personen der internen Revision ausschließlich diesem Fall widmen, der ADAC zudem zur externen Unterstützung ein renommiertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen suche.
Juristisch befasst sich bislang ausschließlich die Rechtsabteilung unter Führung von Roswitha Mikulla-Liegert mit der Angelegenheit. Die Mandatierung einer Kanzlei steht für den ADAC noch nicht auf der Agenda. Dies geschehe erst, wenn das Ergebnis der Prüfung durch die Revision und der externen Wirtschaftsprüfer vorliege und der Schaden feststehen, so Mikulla-Liegert. Auch für die Trennung von Ramstetter hatte der ADAC keine juristische Unterstützung von außen hinzugeholt. Damit war in erster Linie die Personalabteilung befasst.
Recht gelassen sieht der ADAC die Prüfung seines Vereinsstatus. „Der ADAC ist dem Gericht seit vielen Jahrzehnten bekannt“, sagte ein weiterer Sprecher. „Wir haben auch immer wieder Kontakt und Änderungen im Register. Es gab jedoch noch nie Beanstandungen in dieser Richtung.“ Auslöser für die Prüfung durch das Amtsgericht sei ein entsprechender Antrag in den vergangenen Tagen gewesen, so eine Sprecherin. Das Gericht sei nicht von sich aus tätig geworden. In solch einem Verfahren wird beispielsweise geprüft, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins noch mit dem Vereinsrecht im Einklang stehen. Die Prüfung solle kaum länger als einen Monat dauern. (René Bender)