Wie der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, mitteilt, hat sich die Koalition über diesen Punkt noch nicht verständigt. Deshalb wolle man dazu „ausdrücklich“ die Rückmeldung aus den Verbänden und der beruflichen Praxis abwarten. Er halte die Trennung für schwierig, meint Luczak, denn sie sei ein fatales Signal des Misstrauens gegen die Anwaltschaft. „Es wird zudem insbesondere die mittelständische Wirtschaft vor große Probleme und Kosten stellen, weil diese häufig eine Hauskanzlei haben, die die gesamte rechtliche Betreuung übernimmt“, sagte Luczak weiter.
Die Frage, ob Unternehmensverteidigung und interne Ermittlung in einem Mandat vereint sein soll, wird kontrovers diskutiert, da dies eine Vielzahl von Auswirkungen auf den Verlauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens haben kann. Kritiker befürchten, dass diese Folgen im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend mitbedacht werden.
Nach den Abstimmungen in den Verbänden kann das Gesetz im April im Kabinett beschlossen und möglicherweise noch vor der Sommerpause auf die Zielgerade gehen, berichtet das Handelsblatt. Im Sommer des vergangenen Jahres hatte das Justizministerium den Entwurf für das Verbandssanktionengesetz vorgelegt, seitdem befand er sich zur Abstimmung in den Ressorts. Das Papier sieht unter anderem vor, dass Verstöße von Unternehmen künftig notwendigerweise verfolgt werden müssen, außerdem erhöhen sich Bußgelder ab einem bestimmten Jahresumsatz drastisch. Compliance-Maßnahmen sollen dafür strafmildernd berücksichtigt werden. Der Vorschlag, dass ein Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen auch liquidiert werden kann, ist aber offenbar seit einigen Monaten vom Tisch.