Ehrhardt war von 1989 bis 2020 geschäftsführender Justiziar des Verbandes Deutscher Bühnen- und Medienverlage und Geschäftsführer der später gegründeten Revisionsgesellschaft im Bühnenbereich. Danach war er kurze Zeit in seiner eigenen Einheit Ehrhardt Anwaltssozietät tätig. Darüber hinaus ist er seit 1990 juristischer Berater der Bühnenverlage im Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Wort und deren Kommissionen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit ordnete er etwa die Geschäftsbeziehungen zwischen Bühnenverlagen und Theatern auf Verbandsebene neu und traf urheberrechtliche Vereinbarungen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Vergütungsregeln. Erfahrung hat Ehrhardt auch an der Schnittstelle von Urheber- und Sozialversicherungsrecht und bestritt etwa die Verfassungsbeschwerde zum Künstlersozialgesetz.
Die Verbindung zwischen Ehrhardt und Nordemann besteht bereits seit langer Zeit: Der 71-Jährige absolvierte unter anderem beim renommierten Urheberrechtler Wilhelm Nordemann sein Referendariat.
Die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner ist ein Spin-off der IP- und Medienkanzlei Boehmert & Boehmert. Die Sozietät gründete sich 2020 und verfügt über Büros in Berlin und Potsdam. Im Medienrecht ist sie bekannt für die Beratung großer US-Filmstudios im Vertragsrecht, beim Rechteeinkauf und bei Rechtsstreitigkeiten. Häufig berät das Team auch an der Schnittstelle zu Markenrecht und IT. Aktuell zählt die Kanzlei sieben Partner, acht Associates und zwei of Counsel.