Urteil

Allen & Overy-Counsel klagt sich zurück in den Job

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  • JUVE

Eine Counsel aus dem Allen & Overy-Büro in Frankfurt hat vor dem Arbeitsgericht erfolgreich auf ihre Wiedereinstellung geklagt: Die 9. Kammer entschied am Mittwoch, dass die Sozietät die Anwältin weiterbeschäftigen muss. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, gegen das erstinstanzliche Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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Die Klägerin lässt sich von Peter Rölz aus der Kanzlei Ulrich Weber und Partner vertreten. Der Frankfurter Arbeitsrechtler berät und vertritt regelmäßig Führungskräfte, aber auch Anwälte. Allen & Overy ließ sich vor Gericht nicht extern vertreten, sondern setzte auf ihre Frankfurter Arbeitsrechtspartnerin Dr. Anja Breitfeld.

In einer Stellungnahme äußerte sich Allen & Overy zu dem Verfahren: „Wir bestätigen, dass das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 23. September der Kündigungsschutzklage unseres Associates statt gegeben hat.“

Allen & Overy soll der Anwältin zum 28. April 2009 eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen haben. Ein Arbeitsrechtler erläuterte im Gespräch gegenüber JUVE, dass Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung unter anderem ist, dass die Beschäftigungsmöglichkeit weggefallen sein muss beziehungsweise der Arbeitsanfall weniger geworden sein muss.

Erst vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass zwei Düsseldorfer Salary-Partner von Clifford Chance ebenfalls vor dem Arbeitsgericht wegen ihrer Kündigung gegen die Kanzlei vorgehen. Sie sollen im Zuge von Umstrukturierungen in der Partnerschaft gebeten worden sein, die Kanzlei zu verlassen. Wie JUVE bereits berichtete, vertritt der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Kliemt die beiden Anwälte, während Clifford auf den Gleiss Lutz-Arbeitsrechtler Dr. Martin Diller setzt. (Geertje Oldermann/Marcus Jung)

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