Trump vs. Kanzleien

US-Associate-Umfrage: massive Kritik an Trump-Deals

Autor/en
  • JUVE

Die US-Regierung von Präsident Donald Trump hat Kanzleien, Gerichte und Justiz-Behörden ins Visier genommen. Wer sich nicht so verhält, wie es sich die US-Regierung wünscht, muss mit massiven Konsequenzen rechnen. Nahezu täglich erlässt Trump neue Dekrete, täglich wird bekannt, welche Kanzleien und Institutionen sich dem Druck gebeugt haben. Doch es formiert sich auch Widerstand. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden.

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08.09.2025
US-Associate-Umfrage: massive Kritik an Trump-Deals

Eine breit angelegte Umfrage von ,American Lawyer‘ unter sogenannten Midlevel-Associates zeigt: Für die jungen Anwälte sind die Deals ihrer Arbeitgeber noch lange nicht vom Tisch.  Mehr als 100 von ihnen äußerten sich in der Midlevel Associates Survey kritisch zu den Deals oder zum Umgang mit Diversity-Themen.

Besonders hart traf es Willkie Farr & Gallagher, wo 25 Associates die 100-Millionen-Dollar-Pro-Bono-Vereinbarung mit der Regierung scharf kritisierten. „Ein großes F*** dich dafür, dass ihr euch Trump gebeugt habt. Ihr habt absolut kein Rückgrat und keinen moralischen Kompass. Ich schäme mich, hier zu arbeiten, und werde nicht mehr lange hierbleiben“, sagte ein Associate aus der Bay Area. Ein anderer ist „extrem enttäuscht über die schwache, kurzsichtige und unethische Entscheidung“ und ein Dritter ist sich „nicht mehr sicher, ob ich meinen Namen weiterhin mit dieser Kanzlei in Verbindung bringen möchte“.“

Die Unzufriedenheit in der kalifornischen Niederlassung führte bereits zum Exodus einer Litigation-Gruppe mit sieben Partnern und mindestens sieben Associates aus dem Büro in San Francisco.

Auch Latham & Watkins, die ebenso wie Kirkland & Ellis, A&O Shearman, Cadwalader und Simpson Thacher einen 125-Millionen-Dollar-Deal abschloss, sieht sich interner Kritik ausgesetzt. Associates aus Washington und New York warfen der Kanzlei Heuchelei und Feigheit vor und kündigten Jobwechsel an.

Positive Resonanz erhielt hingegen WilmerHale für den Widerstand gegen die Regierungsanordnungen. 13 Associates der Kanzlei erwähnten die politischen Entwicklungen, viele davon lobend.

Die Umfrage von ,American Lawyer‘ fand im Mai und Juni statt. Insgesamt nahmen mehr als 3.000 Associates teil.

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01.09.2025
US-Kanzleien profitieren von Handelskrieg und Unsicherheit

Kanzleien gehören zu den großen Profiteuren der US-Politik und hatten überwiegend ein gutes erstes Halbjahr. Das gilt nicht nur für die klassische Beratung, sondern auch bei Lobbying-nahen Aktivitäten: Der von Präsident Donald Trump im April ausgelöste globale Handelskrieg, der ausländische Regierungen und Unternehmen dazu treibt, sich Unterstützung in Washington zu sichern, spült Big Law sechs- bis siebenstellige Honorare in die Kassen.

Squire Patton Boggs führt laut Law.com die Liste derjenigen an, die sich nach dem Foreign Agents Registration Act in diesem Jahr als ausländische Vertreter haben registrieren lassen. Sie erhielt allein von der Regierung Angolas über 1,8 Millionen Dollar für ein halbes Jahr. Die Kanzlei berät das afrikanische Land bei Projektentwicklungen und der Steigerung von Handel und Investitionen mit den USA. Weitere 375.000 Dollar kamen von Pakistan, 360.000 Dollar von Kolumbien und 165.000 Dollar von Südkorea.

Auch Akin Gump Strauss Hauser & Feld profitiert erheblich: Die Vereinigten Arabischen Emirate zahlten über 2,3 Millionen Dollar, Kambodscha 420.000 Dollar und Marokko 480.000 Dollar, die japanische Botschaft 300.000 Dollar. Die Kanzlei unterstützte Kambodscha bei Handelsverhandlungen, die zu einer Reduzierung der Gegenzölle von 49 auf 19 Prozent führten.

Eher moderat dagegen Arnold & Porter, die 540.000 Dollar von Honduras, über 320.000 Dollar vom südkoreanischen Handelsministerium und knapp 300.000 Dollar von Mikronesien erhielt. K&L Gates und Ballard Partners registrierten sich – ebenso wie Akin Gump – als Vertreter Japans, allerdings zu deutlich niedrigeren Honoraren als Akin Gump.

Erst in den vergangenen Wochen hatte die Wells Fargo’s Legal Specialty Group mitgeteilt, dass die Einnahmen der Top200-US-Kanzleien im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 11,3 Prozent und die Gewinne pro Equity-Partner um 13,7 Prozent gestiegen sind. Die Stundensätze legten um 9,2 Prozent zu. Prozessführung, Arbeitsrecht, internationaler Handel, Privatkredite, Datenschutz, Immobilien und Energie verzeichneten eine solide Nachfrage, während sie bei Transaktionen im mittleren Marktsegment und bei der Regulierung zurückging. Wells Fargo hatte 130 Kanzleien untersucht.

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26.08.2025
Kanzleien bei Datenweitergabe an Gleichstellungsbehörde offenbar zurückhaltend

Die US-amerikanische Gleichstellungsbehörde EEOC hat beantragt, die Klage, die sich gegen ihre Informationsanfragen bei 20 großen Anwaltskanzleien richtet, abzuweisen. In ihrer Stellungnahme sagte sie, dass keine der betroffenen Kanzleien individualisierbare Daten weitergegeben hätte.

Ihren Abweisungsantrag begründete die Behörde damit, dass die Briefe vom 17. März lediglich eine informelle Informationssammlung darstellten, aber keine Auskunftsverpflichtung. Die Anfragen bezogen sich auf Diversity-Programme und Bewerbungsverfahren der Kanzleien. „Die angeforderten Informationen stehen im Einklang mit dem Auftrag der EEOC, die Einhaltung der Antidiskriminierungsgesetze sicherzustellen“, so die Beklagte.

Drei anonyme Jurastudenten hatten gegen die EEOC geklagt. Die Behörde habe ihre Befugnisse überschritten, als sie sensible persönliche Informationen über Bewerber und Mitarbeiter der Kanzleien aus einem Zeitraum von sechs bis zehn Jahren anforderte. Die Studenten hatten sich bei einer oder mehreren der betroffenen Kanzleien beworben oder dort gearbeitet.

Die EEOC betont in ihrem Antrag, dass die meisten der 20 Kanzleien keine der angeforderten Informationen bereitgestellt hätten. Jene Kanzleien, die antworteten, hätten keine identifizierenden Informationen über spezifische Personen übermittelt. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder andere Kontaktdaten seien nicht weitergegeben worden, weshalb den klagenden Studenten die Klagebefugnis fehle.

Laut AmLaw ist Goodwin Procter die einzige bekannte Kanzlei, die umfangreiche Einstellungsdaten an die EEOC übermittelt hat, jedoch ohne Bewerbernamen preiszugeben. Sechs der angeschriebenen Kanzleien – Kirkland & Ellis, A&O Shearman, Latham & Watkins, Milbank, Simpson Thacher & Bartlett sowie Skadden Arps – lösten die EEOC-Anfragen durch Pro-Bono-Vereinbarungen mit Präsident Trump.

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25.08.2025
US-Justizministerium kündigt Berufung im Fall Susman Godfrey an

Kurz vor Fristablauf hat das US-Justizministerium Bundesrichterin Loren AliKhan mitgeteilt, dass die Regierung Berufung gegen ihre Entscheidung zu Gunsten von Susman Godfrey von vor zwei Monaten einlegen wird.

Die Richterin hatte damals die ,Executive Order‘ von Präsident Donald Trump gegen die Kanzlei für ungültig erklärt. Eine Begründung für die Berufung liegt aktuell offenbar noch nicht vor, dürfte aber nur unwesentlich anders aussehen, als in den Berufungen gegen die drei anderen Kanzleien, die sich gegen Trumps Verfügungen gewehrt hatten. Damit geht die Regierung auch im letzten Fall der sich wehrenden Kanzleien in die zweite Instanz.

Susman Godfrey kündigte an, sich auch gegen die Berufung der Regierung zur Wehr zu setzen und weiterhin die Rechte ihrer Mandanten und Kollegen zu verteidigen. „Die Gerichte haben klar und eindeutig entschieden: Die Verfügungen der Regierung gegen Anwaltskanzleien verstoßen gegen die Verfassung und untergraben das Recht der Amerikaner, ohne Angst einen Anwalt zu wählen“, heißt es in einem Statement.

Im Fall Susman Godfrey, die zu den hoch angesehenen Litigation-Kanzleien der USA zählt, hatten sich eine Vielzahl von Unterstützer aus den unterschiedlichsten Bereichen der Rechts-Community in Amicus-Briefen zu Wort gemeldet, darunter fast 900 große Kanzleien inklusive Freshfields, fast 400 ehemalige Richter, etliche General Counsel und über 1.000 Studenten.

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21.08.2025
Gratwanderung: Unternehmen überdenken Mandatierungen nach Trump-Deals

Die Deals zwischen neun Großkanzleien und der Trump-Regierung treiben General Counsel weiter um. Laut „American Lawyer“ haben einige bereits damit begonnen, Mandate abzuziehen. Andere bleiben zwar, räumen aber ein, dass sie neue Mandate bevorzugt an Kanzleien vergeben würden, die sich gegen Trump positioniert haben.

„Es gibt eine echte Sorge um institutionelle Stabilität. Wenn eine Kanzlei, in die man investiert hat, plötzlich aufgrund externen Drucks nicht mehr vertreten kann, ist das ein großes Problem für Unternehmen“, erklärte Eric Whitaker, Mitgründer der als Reaktion auf die Trump-Politik gestarteten  Gruppe GCs United und Chief Legal Officer bei 10X Genomics, gegenüber AmLaw.

Zwar beobachtet er Kollegen, die Mandate neu vergeben, doch tun sich auch viele schwer, die Entscheidung ausschließlich auf politischer Grundlage treffen. Zudem ist die Verlagerung von Mandaten je nach Rechtsgebiet unterschiedlich komplex. Ein anderer General Counsel sagte: „Corporate-Arbeit ist am schwierigsten zu bewegen – diese Beziehungen sind oft mit dem Vorstand oder der Finanzierungshistorie verknüpft.“ Bei Litigation, Regulierung, Arbeitsrecht und IP sind die Spielräume hingegen deutlich größer.

Ebenfalls eine Rolle spielt die Struktur des Unternehmens. So berichtet ein General Counsel , er bemühe sich, neutral zu bleiben – weil die Mitarbeiter in ihrer politischen Haltung genauso gespalten sind wie der Rest des Landes. „Jeder ist in einer schwierigen Lage. Die Tatsache, dass wir uns überhaupt Sorgen über Vergeltungsmaßnahmen machen müssen, ist besorgniserregend,“ so Whitaker. 

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07.08.2025
US-Justizministerium will erstmals Anwalt sanktionieren

Das US-Justizministerium fordert laut einem Bericht von ,Politico‘ von einem Bundesgericht „erhebliche Geldstrafen“ gegen den kalifornischen Anwalt Joshua Schroeder. Er gilt als erstes Ziel nach Präsident Donald Trumps Ankündigung, Anwälte zu disziplinieren, die aus Sicht der Regierung unbegründete Klagen gegen die Bundesregierung einreichen.

Der in Los Angeles tätige Anwalt hatte im Mai vorübergehend die Abschiebung eines Mandanten aus Laos verhindert, der in den 1990er-Jahren wegen versuchten Mordes verurteilt worden war. Schroeder hatte in Eilanträgen argumentiert, sein Mandant, gegen den bereits 2018 nach seiner Verurteilung die Abschiebung angeordnet worden war, könnte unrechtmäßig von den aggressiven Abschiebungsbemühungen der Trump-Regierung unter dem Alien Enemies Act erfasst werden. Das Justizministerium wirft dem Anwalt nun vor, fälschlicherweise behauptet zu haben, sein Mandant solle unter diesem Gesetz abgeschoben werden. Die Abschiebung basiere auf gewöhnlichem Einwanderungsrecht.

Die Sanktionsklage folgt Trumps Memorandum vom März, das Justizministerin Pam Bondi anwies, Anwälte und Kanzleien zu sanktionieren, die sich an aus Regierungssicht „mutwilligen und unvernünftigen“ Klagen beteiligen. „Das ist Teil des angekündigten Vorgehens und eine deutliche Warnung“, sagte Scott Cummings, Rechtsprofessor an der UCLA. Auch Schroeder, der den Fall ohne Honorar übernommen hatte, sieht in dem Vorgehen eine Druckkampagne, die andere Anwälte davon abhalten könnte, Einwanderer oder mittellose Mandanten zu vertreten. Schon jetzt berichten in den USA etliche gemeinnützige Institutionen, dass es für sie schwieriger geworden sei, Anwälte auf Pro-bono-Basis zu finden. ,Reuters‘ berichtete jüngst, dass der Anteil so genannter Big-Law-Kanzleien an solchen Mandaten deutlich abgenommen habe.

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31.07.2025
Jetzt auch WilmerHale: US-Justizministerium legt Berufung ein

Nach Jenner & Block und Perkins Coie hat das Justizministerium nun auch Berufung gegen die Entscheidung eines Bundesrichters eingelegt, die die ,Executive Order‘ von US-Präsident Donald Trump gegen die Kanzlei WilmerHale für ungültig erklärt.

Die Regierung teilte dem US-Bezirksrichter Richard Leon mit, sie werde beim zuständigen Gericht des District of Columbia Berufung einlegen gegen seine Entscheidung, der Exekutive die Umsetzung einer Durchführungsverordnung gegen WilmerHale dauerhaft zu untersagen. Richter Leon hatte in seiner 73-seitigen Stellungnahme die gegen WilmerHale gerichtete Durchführungsverordnung in scharfen Worten kritisiert: „Der Grundpfeiler des amerikanischen Rechtssystems ist eine unabhängige Justiz und eine unabhängige Anwaltschaft, die bereit ist, auch unpopuläre Fälle anzunehmen, egal wie schwierig sie auch sein mögen“, so Leon. „Die Verfügung ruft durch ein Megaphon: Wenn Sie Fälle übernehmen, die Präsident Trump missfallen, werden Sie bestraft!“

Damit hat die Trump-Regierung Berufung gegen drei der vier Entscheidungen eingelegt, die die Executive Orders des Präsidenten für verfassungswidrig halten. Die letzte verbliebene Kanzlei ist Susman Godfrey. Sie hat ebenfalls eine Entscheidung erwirkt, die die Umsetzung von Trumps Durchführungsverordnung untersagt. Die Frist für die Berufung der Regierung gegen diese Entscheidung läuft Ende August ab.

WilmerHale gibt sich in einer offiziellen Stellungnahme der Kanzlei weiterhin zuversichtlich und ließ verlauten: „Vier Executive Orders, die sich unrechtmäßig gegen die unabhängige Anwaltschaft richteten, wurden nun für verfassungswidrig erklärt und dauerhaft außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung der Regierung, gegen den überwältigenden Konsens der Richterschaft Berufung einzulegen, ist fehlgeleitet. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass wir in dieser Angelegenheit erfolgreich sein werden (…).“

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23.07.2025
ABA verklagt US-Regierung

Die American Bar Association (ABA) hat Klage gegen die US-Regierung, mehr als zwei Dutzend Bundesministerien und -behörden sowie deren Leiter eingereicht. Die ABA fordert ein Bundesgericht auf, die anhaltende rechtswidrige Einschüchterungspolitik der Trump-Regierung gegenüber Anwälten und Kanzleien für verfassungswidrig zu erklären und die Regierung an der Durchsetzung dieser Politik zu hindern.

Vertreten wird die ABA von Susman Godfrey, eine der Kanzleien, die sich gegen Trumps Executive Order zur Wehr gesetzt hat.

Seit seinem Amtsantritt habe Präsident Trump die Macht der Exekutive genutzt, um Anwälte und Kanzleien zu zwingen, Mandanten, Anliegen und politische Positionen aufzugeben, die dem Präsidenten missfallen, so die Klage. Die Angriffe hätten zu einem Abschreckungseffekt in der Anwaltschaft geführt und den Zugang zu Rechtsvertretung für Personen und Organisationen eingeschränkt, deren Positionen die Regierung ablehnt.

Als größter freiwilliger Zusammenschluss von Anwälten in den USA sehe sich die ABA gezwungen, im Namen ihrer Mitglieder und zur Unterstützung der amerikanischen Anwaltschaft gerichtlich vorzugehen. ABA-Präsident Bill Ray sagte: „Manchmal zieht die Geschichte eine Grenze. Es kommt ein Moment, in dem das, was man als Nächstes tut, wichtiger ist als das, was zuvor geschehen ist. Dies ist dieser Moment.“

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22.07.2025
US-Justizministerium legt auch in Sachen Jenner & Block Berufung ein

Das US-Justizministerium hat Berufung gegen die Entscheidung eines Bundesrichters eingelegt, die eine Verfügung von Präsident Donald Trump gegen die Kanzlei Jenner & Block blockierte. Es ist die zweite Berufung der Trump-Regierung gegen Gerichtssiege von Kanzleien.

Jenner & Block war eine von sechs Kanzleien, die Trump ins Visier nahm. Grund war die frühere Beschäftigung von Andrew Weissmann, einem prominenten Trump-Kritiker und Rechtsexperten, der zum Team des Sonderermittlers Robert Mueller gehörte.

Bundesrichter John Bates hatte Trumps Anordnung gegen Jenner & Block als rechtswidrig eingestuft. Er sah darin den Versuch, unliebsame Rechtsvertretung zu unterbinden.

Jenner zeigte sich kämpferisch: „Das Bezirksgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Mandanten von Jenner ein Recht auf einen unabhängigen Rechtsbeistand haben und dass das Recht der Kanzlei, ihre Mandanten energisch und kompromisslos zu vertreten, unantastbar ist. Wir freuen uns darauf, dies in der Berufung zu bestätigen.“

Während mehrere Kanzleien im Angesicht der Attacken einen Deal mit Trump schlossen, hatten vier Kanzleien die Trump-Anordnungen erfolgreich gerichtlich angefochten. Darunter war Perkins Coie, in deren Fall ebenfalls bereits Berufung eingelegt wurde. Es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis auch Susman Godfey und WilmerHale – die einzige Kanzlei unter den vieren, die auch in Deutschland operiert – Gerichtspost bekommen.

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01.07.2025
US-Justizministerium legt Berufung gegen Urteil zu Perkins Coie ein

Das US-Justizministerium hat Berufung gegen die Entscheidung einer Bundesrichterin eingelegt, die die ,Executive Order‘ von Präsident Donald Trump gegen die Anwaltskanzlei Perkins Coie für ungültig erklärt.

Richterin Beryl Howell hatte Anfang Mai mit scharfen Worten entschieden, dass das Dekret gegen die US-Verfassung verstößt. Das Justizministerium legte nun Rechtsmittel beim Berufungsgericht für den District of Columbia ein. Damit könnte sich eines der einflussreichsten Gerichte des Landes erstmals mit Trumps Angriffen auf unliebsame Kanzleien befassen. Begründet hat das Ministerium die Berufung bislang nicht.

Die Entscheidung in Sachen Perkins Coie war die erste, die den Attacken der Regierung gegen Kanzleien einen Riegel vorschob. Inzwischen haben drei weitere Bundesrichter in Washington ähnliche Verfügungen gegen WilmerHale, Jenner & Block und zuletzt Susman Godfrey für verfassungswidrig erklärt.

Perkins Coie zeigte sich bereit, den Rechtsstreit fortzusetzen. Man freue sich darauf, den Fall vor dem Berufungsgericht zu präsentieren.

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30.06.2025
Susman Godfrey erfolgreich gegen Trump-Dekret

Auch die vierte Kanzlei, die gegen Trumps Executive Orders geklagt hatte, trägt einen Sieg davon: Ein Bundesgericht hat eine Verfügung gegen die Kanzlei Susman Godfrey dauerhaft gestoppt.

Richterin Loren AliKhan urteilte, dass der Erlass unrechtmäßig Vergeltungsmaßnahmen gegen die Kanzlei, für deren Mandantschaft und ihren Einsatz für mehr Diversität vorsah. Dies verletze die verfassungsmäßigen Rechte von Susman Godfrey auf freie Meinungsäußerung und ein ordentliches Verfahren.

Trumps Verfügung hatte Sicherheitsfreigaben für Anwälte der Kanzlei ausgesetzt und ihren Zugang zu Regierungsgebäuden, Beamten und Bundesaufträgen eingeschränkt. AliKhan sah darin eine Bedrohung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Susman Godfrey sprach von einem Sieg für den Rechtsstaat und das Recht auf anwaltliche Vertretung ohne Angst vor Vergeltung. Zuvor hatten verschiedene Richter bereits ähnliche Angriffe gegen Perkins Coie, Jenner & Block und WilmerHale zurückgeschlagen. Damit haben alle Kanzleien, die sich gewehrt haben, vor Gericht gewonnen.

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25.06.2025
Interview: „Big Law trägt nicht zur Gerechtigkeit bei“

Die US-Regierung greift den Rechtsstaat auf allen Ebenen an. Die Chicagoer Anwältin Rachel Cohen wurde durch ihre öffentliche Kündigung bei Skadden eine der ersten Stimmen des Widerstands. Im Gespräch mit JUVE erklärt sie, was sie antreibt, was ihr Angst macht und warum sie die Hoffnung trotz allem nicht aufgibt.

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17.06.2025
ABA klagt gegen Trumps Angriffe auf Kanzleien

Die American Bar Association (ABA) hat die Trump-Regierung verklagt. Sie will eine Verfügung erwirken, die dem Weißen Haus untersagen soll, eine Einschüchterungskampagne gegen große Anwaltskanzleien zu verfolgen. Die ABA wirft der Regierung vor, mit einer Reihe von Exekutivanordnungen gegen Kanzleien gegen die US-Verfassung verstoßen zu haben.

Die ABA sagt, Trump habe eine Politik entwickelt, die darauf abziele, Anwaltskanzleien und Anwälte einzuschüchtern und zu zwingen, den Präsidenten oder seine Regierung nicht vor Gericht herauszufordern.

Bei der am Montag beim Bundesgericht in Washington, D.C. eingereichten Klage lässt sich die ABA von Susman Godfrey, einer der Kanzleien, die sich gegen Trumps ,Executive Order‘ wehrt, vertreten.

Die ABA erklärt in ihrer Klage, dass es durch Trumps Vorgehen schwierig geworden sei, Anwaltskanzleien zu finden, die bereit sind, die Kammer in Rechtsstreitigkeiten gegen die Regierung zu vertreten. In einem Fall ging es beispielsweise darum, die Einwanderungspolitik der Regierung anzufechten.

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16.06.2025
Willkie-Prozessteam wechselt zu Cooley

Gleich sieben Partner aus dem Büro in San Francisco von Willkie Farr & Gallagher wechseln zu Cooley. Damit zieht Willkie in Sachen Partnerabgänge auf einen Schlag gleich mit Paul Weiss, die als erste einen Deal mit der Trump-Regierung geschlossen hatte.

Unter den Wechslern sind Simona Agnolucci und Ben Hur, die bisher das Willkie-Büro in San Francisco geleitet hatten. Ebenfalls gegangen sind Joshua Anderson, Tiffany Lin, Jonathan Patchen, Michael Rome und Eduardo Santacana.

Das Team ist bekannt für komplexe Prozesse, darunter Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten, Datenschutz-Sammelklagen, IP-Streitigkeiten und Geheimnisverrat. Zu den Mandanten zählen Unternehmen aus den Bereichen Technologie – etwa Google -, Finanzdienstleistungen und Life Sciences.

US-Presseberichten zufolge hatten einige der Anwälte zuvor erklärt, mit dem Regierungsdeal von Willkie nicht glücklich zu sein. Cooley wiederum vertritt die Kanzlei Jenner & Block, die sich gegen die ,Executive Order‘ aus dem Weißen Haus erfolgreich gewehrt hat.

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10.06.2025
Anwaltskammern sind besorgt über Trump-Deals von US-Kanzleien

In einer gemeinsamen Presseerklärung betonen die Rechtsanwaltskammern Frankfurt und München, dass die Angriffe der US-Regierung auf Kanzleien mit dem Grundverständnis einer freien Anwaltschaft unvereinbar sind. Die Kammern bieten den betroffenen Kanzleien Hilfe an, „deren berufsrechtliche Integrität zu sichern“.

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28.05.2025
Aller guten Dinge sind drei: Auch WilmerHale gegen Executive Order erfolgreich

Ein Bundesgericht in Washington hat nun auch die ,Exective Order‘ von US-Präsident Donald Trump gegen die Kanzlei WilmerHale für verfassungswidrig erklärt. Richter Richard Leon sah in der Anordnung eine Verletzung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf ein faires Verfahren.

„Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass diese Anordnung in ihrer Gesamtheit als verfassungswidrig aufgehoben werden muss“, schrieb Leon in seiner 73-seitigen Stellungnahme. „Eine andere Entscheidung würde dem Urteil und der Vision der Gründerväter nicht gerecht werden.“

WilmerHale war insbesondere deswegen ins Visier geraten, weil sie den einstigen Sonderermittler Robert Mueller beschäftigt, der Verbindungen zwischen Trumps Wahlkampfteam und Russland untersuchte.

Die Kanzlei begrüßte das Urteil als Bestätigung verfassungsmäßiger Rechte. Zuvor hatten bereits zwei andere Gerichte ähnliche Anordnungen Trumps gegen Perkins Coie und Jenner & Block gekippt.

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27.05.2025
Zweiter Sieg: Gericht kippt auch Trumps Dekret gegen Jenner & Block

Die Verfügung von US-Präsident Donald Trump, die sich gegen die Kanzlei Jenner & Block richtete, ist verfassungswidrig. Dies entschied Ende vergangener Woche ein Bundesrichter in Washington. Die Anordnung hatte Sicherheitsfreigaben für Anwälte der Kanzlei ausgesetzt und ihren Zugang zu Regierungsgebäuden, Beamten und Bundesaufträgen eingeschränkt.

Richter John Bates sah in der Anordnung einen Verstoß gegen Grundrechte und wertete es als Versuch, unliebsame Rechtsvertretung abzuschrecken. Das Weiße Haus kritisierte die Entscheidung und warf Jenner & Block vor, die Regierung zu untergraben sowie Antisemitismus und Radikalismus zu fördern. Die Kanzlei begrüßte das Urteil als Sieg für die Rechte ihrer Mandanten und die eigene Unabhängigkeit.

Zuvor hatte ein Gericht bereits eine ähnliche Verfügung Trumps gegen Perkins Coie aufgehoben.

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21.05.2025
DAV-Papier: Sind US-Kanzleien ‚Mietmäuler‘ der Trump-Regierung?

Die US-Kanzleien, die mit der Trump-Regierung einen Deal eingegangen sind, haben „wahrscheinlich“ gegen deutsches Berufsrecht verstoßen. Das hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einem Positionspapier zur Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit von US-Kanzleien in Deutschland festgestellt.

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19.05.2025
New Yorker Gesetzgeber wollen Trumps Pro-bono-Vereinbarungen mit Kanzleien blockieren

Demokratische Abgeordnete in New York haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der Anwaltskanzleien verbieten würde, Mitarbeiter zu kostenloser Rechtsarbeit zu verpflichten, die auf Vereinbarungen mit der Trump-Administration basiert. Laut Reuters würde der Entwurf auch verhindern, dass solche Arbeit für die Pro-bono-Anforderungen in New York angerechnet wird. Senator Brad Hoylman-Sigal und Assemblymitglied Micah Lasher bezeichneten die Maßnahme als Reaktion auf „Trumps Erpressung privater Kanzleien“. Neun große Kanzleien haben mit Trump Vereinbarungen über insgesamt 940 Millionen Dollar an Pro-bono-Arbeit für Themen wie Veteranenunterstützung oder Antisemitismusbekämpfung geschlossen. Diese Vereinbarungen folgten auf Trumps Anordnungen gegen Kanzleien, die er beschuldigte, das Rechtssystem gegen ihn zu verwenden. Der Gesetzentwurf soll nächste Woche vom Justizausschuss des Senats geprüft werden.

Das Weiße Haus kritisierte den Gesetzentwurf scharf. Sprecher Harrison Fields nannte ihn „beschämende Diskriminierung“ und behauptete, er würde erschwingliche Rechtsvertretung für New Yorker „nur weil sie Veteranen oder jüdisch sind“ einschränken. Die Gesetzesvorlage spezifiziert jedoch, dass Anwälte weiterhin Pro-bono-Anrechnungen für bestimmte Fälle erhalten können, sofern diese nicht auf Trumps Kanzleivereinbarungen basieren. Die betroffenen Kanzleien haben die Vereinbarungen als notwendig verteidigt, um ihr Geschäft vor Durchführungsverordnungen oder Untersuchungen ihrer Einstellungspraktiken zu schützen. Vier Kanzleien klagen bereits gegen die Trump-Administration. Trump hatte kürzlich das Justizministerium angewiesen, Kanzleien zu mobilisieren, um Polizeibeamte kostenlos zu verteidigen. Bisher wurden keine Pro-bono-Aufträge aus den Vereinbarungen offengelegt.

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02.05.2025
Gericht: Executive Order gegen Perkins Coie verstößt gegen die Verfassung

Das US-Bezirksgericht für den District of Columbia hat die Klage von Perkins Coie gegen das US-Justizministerium entschieden. Richterin Beryl Howell erklärte die Executive Order von US-Präsident Donald Trump vom 6. März 2025 für rechtswidrig. Sie verstößt gegen den ersten, fünften und sechsten Zusatzartikel der US-Verfassung, so das Gericht.

Die Behörden wurden angewiesen, die Durchführung der Executive Order sofort zu stoppen und alle bisherigen Maßnahmen rückgängig zu machen. Das Gericht ordnete spezifische Maßnahmen an: Die Behörden müssen alle Anweisungen zur Umsetzung der Executive Order zurückziehen und Mitarbeiter informieren, dass diese nichtig ist. Sicherheitsüberprüfungen müssen eingestellt und suspendierte Sicherheitsfreigaben wiederhergestellt werden. Das Justizministerium unter Pamela Bondi und die EEOC unter Andrea Lucas müssen Untersuchungen gegen die Kanzlei einstellen, heißt es im Urteil. Die Behörden müssen diese Anordnung an alle relevanten Stellen kommunizieren und innerhalb von 7 Tagen Nachweise an die Anwälte von Perkins Coie übermitteln.

Das Justizministerium kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Trumps Direktive zielte darauf ab, Perkins Coie den Zugang zu Regierungsgebäuden und -beamten zu verwehren und drohte mit der Kündigung von Bundesverträgen der Mandanten von Perkins Coie.

WilmerHale, Jenner & Block und Susman Godfrey haben ebenfalls gegen ähnliche Exekutivanordnungen Trumps geklagt. Gerichte haben diese Anordnungen vorübergehend blockiert.

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Microsoft ersetzt Simpson Thacher nach Trump-Deal

Microsoft hat in einem wichtigen Verfahren Simpson Thacher & Bartlett durch Jenner & Block ersetzt. Das berichtet die New York Times. Simpson Thacher hatte zuvor einen Deal mit der Trump-Regierung geschlossen, in dem die Kanzlei sich verpflichtete, Pro-bono-Beratung im Wert von 125 Millionen Dollar für von Trump gebilligte Zwecke zu leisten. Jenner & Block hingegen kämpft aktiv gegen eine Executive Order der Trump-Regierung, die ihr Geschäft bedroht.

Der Beraterwechsel erfolgte in einem Verfahren, in dem es um Microsofts Übernahme von Activision Blizzard geht, so die NYT.

Vor drei Wochen hatte sich Lucky Vidmar, Microsofts Head of IP und AI Litigation, in einem vielbeachteten LinkedIn-Post mit Susman Godfrey solidarisiert. Die Kanzlei geht wie Jenner & Block gegen ein Trump-Dekret vor, statt sich auf einen Deal mit der Regierung einzulassen. „Ich bin nie auf derselben Seite wie Susman Godfrey“, schreibt Vidmar. „Sie verklagen uns ständig.“ Aber: „Heute stehe ich an ihrer Seite und applaudiere für ihre mutige und richtige Entscheidung, die Grundprinzipien unseres Berufsstandes aufrechtzuerhalten. Jeder in den Vereinigten Staaten zugelassene Anwalt hat einen Eid geleistet, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Angesichts der offenen Bedrohung des Rechtsstaats sollten mehr (nun ja, alle) Kanzleien Susmans Beispiel folgen und diese heilige Pflicht beherzigen.“

Weiter schreibt Vidmar: „Und dazu gehören insbesondere viele M&A-Anwälte, die zu glauben scheinen, dass diese hochtrabenden rechtsstaatlichen Prinzipien nicht für sie gelten und die ihre Firmen zu zutiefst fehlgeleiteten Kapitulationen treiben. Feigheit wird nicht funktionieren, und die Geschichte wird nicht freundlich über Sie urteilen.“

Viele Kanzleien hatten befürchtet, Mandanten zu verlieren, wenn sie sich offen gegen die US-Regierung positionieren. Einige, wie beispielsweise Simpson Thacher, haben Vereinbarungen mit der Trump-Regierung geschlossen, um drohende Dekrete abzuwenden.

Wie die NYT berichtet, könnten allerdings Mandanten besorgt sein, dass Kanzleien mit Trump-Vereinbarungen unter Interessenkonflikten leiden und sie nicht mehr aggressiv vertreten können. Sie zitiert den Partner einer Kanzlei ohne Trump-Deal, der berichtet, dass bereits Mandanten zu ihnen gewechselt seien. Diese hätten das Vertrauen in Kanzleien mit Trump-Deal verloren, weil diese sich nicht für die Rechtsstaatlichkeit einsetzen.

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28.04.2025
Kanzleiübergreifende Initiative gegen Executive Order

Über 700 Partner großer amerikanischer Kanzleien haben sich in einem Amicus-Brief kanzleiübergreifend gegen Executive Orders der Trump-Regierung gewendet. Die Gruppe „Law Firm Partners United“ unterstützt damit eine Klage der Kanzlei Susman Godfrey. Sie warnen vor einem „Chilling Effect“, der Kanzleien daran hindere, bestimmte Klienten zu vertreten. Die Unterzeichner, darunter Partner von DLA Piper, Akerman und Wilson Sonsini, fordern das Gericht auf, die Exekutivverordnung für verfassungswidrig zu erklären. Die Gruppe wurde von Goodwin Procter-Partner Neel Chatterjee ins Leben gerufen, um Partnern eine Stimme zu geben, wenn ihre Kanzleien zu den gegen Kanzleien gerichteten Executive Order schweigen. Die Mitglieder vertreten unterschiedliche politische Ansichten, heißt es, sie seien aber durch das gemeinsame Ziel verbunden, die verfassungsmäßigen Rechte von Anwälten zu schützen.

Parallel dazu wurde inzwischen auf LinkedIn die Initiative „General Counsels United“ (GCU) gegründet, die innerhalb kurzer Zeit über 150 Mitglieder gewann. GCU ist eine geschlossene LinkedIn-Gruppe. Sie soll Unternehmensjuristinnen und -juristen eine Plattform bieten, um Angriffe auf Anwaltskanzleien und die Justiz zu diskutieren. Interessierte General Counsels und Chief Legal Officers können sich der Initiative anschließen.

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7.04.2025
Deals vs. deutsches Berufsrecht: Wie unabhängig sind Kanzleien nach einer Vereinbarung mit Trump?

Neun Kanzleien haben einen Deal mit der US-Regierung von Donald Trump unterzeichnet, der sie unter anderem zu „Pro-Bono-Leistungen“ im Wert von insgesamt hunderten Millionen Dollar verpflichtet. Unter ihnen sind auch sechs, die in Deutschland tätig sind: Latham, Kirkland, Willkie, A&O Shearman, Skadden und Milbank. Für diese Deals sollten sich auch die deutschen Rechtsanwaltskammern interessieren, sagen Berufsrechtler.

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15.04.2025
Freshfields unterstützt WilmerHale gegen Trump und versteckt Diversity-Plan

Die Kanzleien, denen die Trump-Regierung wirtschaftlich den Garaus machen will, erfahren kaum Solidarität von den Top-Adressen der Zunft. Eine Ausnahme ist Freshfields: Die Kanzlei hat weitere Amicus-Curiae Schriftsätze unterzeichnet. Das erfordert Courage, zumal heute eine wichtige Frist abläuft: Die US-Gleichstellungsbehörde verlangt ultimativ Auskünfte zu Diversity-Programmen.

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14.04.2025
Latham, Kirkland und A&O Shearman unterwerfen sich der Trump-Regierung

Gleich fünf weitere Top-Kanzleien an einem Tag haben der Zahlung von insgesamt 600 Millionen Dollar zugestimmt, um Sanktionen von US-Präsident Donald Trump abzuwenden – zu erbringen als Gratis-Rechtsberatung für die Regierung. Darunter sind drei Kanzleien, die auch in Deutschland zu den Schwergewichten zählen: Latham & Watkins, Kirkland & Ellis und A&O Shearman.

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11.04.2025
Weitere große Anwaltskanzleien scheinen mit der Trump-Regierung zu verhandeln

Mehrere Medien berichten, dass weitere große US-Anwaltskanzleien mit der Trump-Regierung verhandeln. Darunter sollen sich Kirkland & Ellis, Latham & Watkins, A&O Shearman und Simpson Thacher & Bartlett befinden. Offizielle Bestätigungen dazu gibt es allerdings nicht. Ihr Ziel sei, eine laufende Untersuchung der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) zu ihren DEI-Praktiken beizulegen. Bisher haben vier KanzleienVereinbarungen mit dem Weißen Haus getroffen und Pro-Bono-Leistungen im Wert von etwa 100 Millionen Dollar zugesagt: Milbank, Willkie, Paul Weiss und Skadden. Trump kündigte bereits an, dass fünf weitere Kanzleien im Visier stehen und einige nun sogar 125 Millionen Dollar in Pro-Bono-Arbeit anbieten.

Die EEOC hatte Schreiben an 20 Anwaltskanzleien verschickt und Informationen zu deren Diversity-, Equity- und Inclusion-Praktiken angefordert. Die Frist zur Beantwortung läuft am 15. April ab. Einige Kanzleien haben sich proaktiv an das Weiße Haus gewandt, um eine Einigung zu erzielen, die auch die EEOC-Untersuchung beenden würde. Trump deutete an, die Pro-Bono-Leistungen der Kanzleien für Handelsverhandlungen nutzen zu wollen. Vier weitere Kanzleien – Perkins Coie, WilmerHale, Jenner & Block und Susman Godfrey – wurden bereits mit Executive Orders belegt und gehen rechtlich dagegen vor.

Im Gegensatz dazu steht eine Bloomberg-Meldung vom Tag zuvor: Danach sollen sich große Anwaltskanzleien gegen die Forderung der Trump-Administration wehren, Daten über die Diversity-Programme ihrer Mandanten offenzulegen. Die Kanzleien planten, diese klientenbezogenen Anfragen aus Vertraulichkeitsgründen abzulehnen. Sie würden jedoch bis zum 15. April nicht-klientenbezogene Informationen wie Einstellungs- und Beförderungsdaten bereitstellen. Die EEOC-Untersuchungen sind Teil einer breiteren Offensive der Trump-Administration gegen die Rechtsbranche. Die von Andrea Lucas geleitete Behörde äußerte Bedenken, dass Diversity-Programme möglicherweise gegen Anti-Diskriminierungsgesetze verstoßen.

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09.04.2025
Trump droht: Weitere fünf Kanzleien werden zahlen

US-Präsident Donald Trump hat ein Dekret gegen die Prozesskanzlei Susman Godfrey erlassen. Ähnlich wie bei den anderen Executive Orders, die sich gegen Kanzleien wie Perkins Coie und WilmerHale richten, soll die Verordnung den Anwälten von Susman unter anderem den Zugang zu Bundesgebäuden verwehren.

Der Erlass enthält detaillierte Vorgaben zur Umsetzung: Innerhalb von 30 Tagen müssen Behörden dem Office of Management and Budget eine Bewertung aller Verträge mit Susman oder mit Unternehmen, die Geschäfte mit Susman machen, vorlegen. Regierungsbehörden müssen künftig von Auftragnehmern offenlegen lassen, ob sie Geschäftsbeziehungen zu Susman unterhalten.

Den Pressetermin zur Unterzeichnung des Dekrets nutzte Trumps Team, um allen Großkanzleien zu drohen. Trump gab bekannt, dass er „weitere fünf“ Kanzleien ins Visier nehme. Der stellvertretende Stabschef Stephen Miller prahlte mit den Deals, die eine Reihe von Kanzleien mit der Regierung abgeschlossen hätten. Dazu zählen Paul Weiss, Skadden Arps Slate Meagher & Flom, Milbank und Willkie Farr & Gallagher, die zusagten, der Regierung Arbeitskraft im Wert von insgesamt mehreren hundert Millionen Dollar kostenlos zur Verfügung zu stellen. Miller schätzte den Wert in dem Pressetermin auf 600 bis 700 Millionen US-Dollar. „Die Zahlen summieren sich. Bald werden wir fast eine Milliarde erreichen.“

Wie bei anderen Kanzleien ist die offizielle Begründung für das Vorgehen gegen Susman Godfrey: Die Kanzlei sei in „Fehlverhalten bei der Wahl verwickelt“. Laut Law.com vertritt Susman die Firma Dominion Voting Systems in einem Verleumdungsprozess gegen Fox News. Außerdem gehört Susman – wie unter anderem Freshfields, Hausfeld, Arnold & Porter Kaye Scholer, Covington & Burling, WilmerHale – zu den Kanzleien, die einen Amicus-Curiae-Schriftsatz für Perkins Coie unterzeichneten.

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Jenner und WilmerHale: Bundesrichter sollen Executive Orders blockieren

Medienberichten zufolge haben Jenner & Block und WilmerHale am Dienstag Bundesrichter gebeten, die Executive Orders von Präsident Trump gegen ihre Kanzleien dauerhaft zu blockieren. Die Kanzleien argumentieren, dass Trumps Vorgehen verfassungswidrig sei. Sie verweisen dabei auf Deals mit anderen Großkanzleien wie Paul Weiss Rifkind Wharton & Garrison und Skadden Arps Slate Meagher & Flom, die sich verpflichtet hatten, insgesamt 340 Millionen Dollar für Pro-Bono-Arbeit in von Trump unterstützten Bereichen aufzuwenden. Während diese Kanzleien sich den Forderungen beugten, entschieden sich Perkins Coie, Jenner & Block und WilmerHale für den Rechtsweg.

Die Regierung konterte mit Anträgen auf Abweisung beider Klagen und argumentiert, die Executive Orders seien rechtmäßig und lägen im Rahmen etablierter Exekutivbefugnisse.

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General Counsel unterstützen Perkins Coie

Eine große Gruppe von 67 ehemaligen und aktiven Unternehmensjuristen (General Counsel) hat einen Amicus-Brief zur Unterstützung der Anwaltskanzlei Perkins Coie unterzeichnet. Die Kanzlei kämpft gegen eine Executive Order von Präsident Trump, die darauf abzielt, Verträge mit ihren Mandanten zu kappen. Neben den General Counsel haben auch 21 Prozessanwaltskanzleien und 16 Anwaltsvereinigungen eigene Unterstützungsbriefe eingereicht. Die Unterzeichner warnen vor den weitreichenden Folgen der Anordnung für die amerikanische Rechtslandschaft. Sie argumentieren, dass die Order nicht nur eine einzelne Kanzlei bestraft, sondern die Grundlagen der freien Anwaltswahl untergräbt und Unternehmen politisch unter Druck setzt.

Die Amicus-Briefe betonen die ethischen Konflikte, die durch die Executive Order entstehen. Anwälte würden in die schwierige Lage gebracht, zwischen der Loyalität zu ihren Mandanten und der Vermeidung kostspieliger Vergeltungsmaßnahmen wählen zu müssen. Die Zusammensetzung der Unterzeichner – überwiegend ehemalige statt aktive General Counsel – zeigt bereits die einschüchternde Wirkung der Anordnung. Neben den aktuellen Briefen wurden in der vergangenen Woche bereits weitere Unterstützungsschreiben von 360 Rechtsprofessoren, 11 Rechtsorganisationen und fast 250 ehemaligen Richtern eingereicht. Auch über 500 Anwaltskanzleien haben sich in einem Brief für Perkins Coie ausgesprochen.

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Demokraten fordern Aufklärung über Big Law-Deals mit der Trump-Regierung

Laut einem Bericht von The Lawyer versuchen Politiker der Demokraten, Druck auf große Anwaltskanzleien auszuüben wegen deren Deals mit der Trump-Administration. Senator Richard Blumenthal und Repräsentant Jamie Raskin haben Briefe an führende Kanzleien wie Paul Weiss, Skadden und andere geschickt. Sie hinterfragen die Vereinbarungen, die diese Kanzleien mit Trump getroffen haben, nachdem dieser Vergeltungsmaßnahmen gegen Anwaltsfirmen eingeleitet hatte. Trump hatte per Exekutivanordnung versucht, Kanzleien zu bestrafen, die Mandanten vertreten, die er ablehnt – unter anderem durch Entzug von Sicherheitsfreigaben und Zugangsverbote zu Regierungsgebäuden. Die Demokraten vermuten illegale Nötigung und fordern Aufklärung über die getroffenen Vereinbarungen.

Ehemalige Mitarbeiter der betroffenen Kanzleien äußern sich kritisch zu den Entwicklungen. Die Ex-Skadden-Anwältin Rachel Cohen bezeichnete bei einer von Demokraten organisierten Anhörung die Deals als „Verrat am Rechtssystem“. Thomas Sipp, ein weiterer ehemaliger Skadden-Mitarbeiter, zeigte sich beschämt über die Komplizenschaft seiner früheren Kanzlei. Dagegen verteidigte der ehemalige Ashurst-Senior-Partner Charlie Geffen in einem Brief an die Financial Times die Entscheidungen der Kanzleien. Er argumentierte, dass diese Firmen eine wichtige wirtschaftliche Rolle spielen und es vernünftig sei, die Interessen ihrer Unternehmen zu priorisieren.

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07.04.2025
Freshfields zählt zu den 500 Anwaltskanzleien, die Klage von Perkins Coie unterstützen

Über 500 Anwaltskanzleien haben sich Medienberichten zufolge einer Klage gegen Donald Trumps Executive Orders angeschlossen, die sich gegen verschiedene Rechtsfirmen richten. Freshfields gehört neben Arnold & Porter, Crowell & Moring und Fenwick & West zu den namhaften Kanzleien, die den Antrag unterzeichneten. Die Kanzlei Perkins Coie hatte am 11. März Klage gegen eine Anordnung von Trump eingereicht. Diese bezog sich auf die Diversitätspolitik und frühere Arbeit für Hillary Clinton. Richterin Beryl Howell bezeichnete Trumps Vorgehen als „extrem und gefährlich“ und blockierte bereits wichtige Bestimmungen.

Viele große US-Kanzleien wie Kirkland & Ellis und Davis Polk haben sich der Unterstützung dagegen nicht angeschlossen. Die unterzeichnenden Kanzleien warnen in ihrem Amicus-Curiae-Schriftsatz vor „verheerenden Vergeltungsmaßnahmen“ durch die Regierung. Das Weiße Haus verteidigt die Anordnungen als rechtmäßige Machtausübung des Präsidenten. Die Kanzleien, die sich mit Trump einigten, versprachen kostenlose Rechtsberatung im Wert von Millionen Dollar für gemeinsame Projekte. Trump kritisiert die Kanzleien auch für ihre Diversitätsmaßnahmen, die von Konservativen als diskriminierend bezeichnet werden. Rechtsprofessoren und Anwaltskammern haben die Angriffe verurteilt.

Trump hat insgesamt fünf Kanzleien per Executive Order ins Visier genommen, drei davon klagten. Die Orders zielen darauf ab, Bundesverträge zu kündigen und Anwälten den Zugang zu Bundesgebäuden zu verwehren. Vier Kanzleien, darunter Paul Weiss und Skadden Arps, haben sich mit Trump geeinigt.

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04.04.2025
Nun knicken auch Milbank und Willkie vor Trump ein

Nach Paul Weiss und Skadden Arps Slate Meagher & Flom haben weitere renommierte Großkanzleien dem Druck von US-Präsident Donald Trump nachgegeben. Auch Milbank und Willkie Farr & Gallagher machen Zugeständnisse, um nicht ebenfalls Ziel einer „Executive Order“ zu werden. Wie das Wall Street Journal berichtet, hat auch Kirkland & Ellis Gespräche mit dem Weißen Haus aufgenommen, um eine Executive Order zu vermeiden.

Das Muster ist dabei immer dasselbe: Die Kanzleien verpflichten sich, Pro-Bono-Leistungen im Wert von bis zu hundert Millionen Dollar zu erbringen und auf Diversity-Programme zu verzichten. Im Gegenzug sieht Trump von Sanktionen ab. In Statements ist von einem „konstruktiven Dialog“ und „gemeinsamen Interessen“ die Rede.

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28.03.2025
Trump-Feldzug gegen Großkanzleien erreicht WilmerHale

Es ist die fünfte Kanzlei, der die Trump-Regierung wirtschaftlich den Boden entziehen will – und die erste in der Reihe, die auch in Deutschland zu den Top-Adressen gehört: WilmerHale. Die Kanzlei kündigt an, sich zu wehren.

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27.03.2025
US-Rechtsstaat: Der Widerstand organisiert sich

Nach den jüngsten Angriffen der Trump-Regierung gegen Kanzleien und Richter scheint für immer mehr Juristinnen und Juristen die Schmerzgrenze erreicht. Auf fast allen Ebenen formiert sich Widerspruch. Eine signifikante Ausnahme bleibt das ,Big Law‘.

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26.03.2025
US-Entwicklungen stürzen globale Kanzleien in Identitätskrise

Die Trump-Regierung nimmt Kanzleien immer enger an die Leine. Am Wochenende folgte ein neues Dekret, mit dem sie sich das Recht verschafft, Fehlverhalten der Kanzleien in den vergangenen acht Jahren zu sanktionieren. Was sind die Auswirkungen dieser für die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat desaströsen Entwicklungen insbesondere mit Blick auf den globalen Rechtsmarkt und seine Kanzleien?

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24.03.2025
Diversity-Programme im Visier: Was ein Kommunikationsprofi Kanzleien rät

Die neue US-Regierung nimmt Diversity-Programme ins Visier. Viele Kanzleien müssen ihre Praxis anpassen – und das auch erklären. Wie macht man das am besten? Darüber spricht JUVE mit dem Kommunikationsprofi Martin Wohlrabe, Inhaber der auf Rechtsthemen spezialisierten Agentur Consilium.

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24.03.2025
Inhouse-Juristen wünschen sich kämpferische Kanzleien

Eine Mehrheit der deutschen Chefjuristen befürchtet, dass die bestehende Gewaltenteilung in den USA durch den Druck auf das Justizsystem zusammenbricht. In einer JUVE-Blitzumfrage unter Chefjuristen zeigten sich vier Fünftel besorgt über die Vorgänge in den USA. Ihren Rechtsberatern erteilten sie mehrheitlich einen klaren Auftrag: Bezieht Stellung!

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21.03.2025
Sicherheitsfreigaben: Was Trumps Dekrete für Kanzleien bedeuten

Internationale Kanzleien sind im Visier von US-Präsident Donald Trump. JUVE spricht mit Prof. Thomas Pfeiffer über die Folgen des Entzugs von Sicherheitsfreigaben für Paul Weiss, Perkins Coie sowie Covington & Burling. An der Spitze der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) setzt sich der Heidelberger Jura-Professor für das transatlantische Verständnis ein.

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19.03.2025
US-Justiz: Internationale Anwalts- und Inhouse-Verbände „zutiefst besorgt“

Nach den internationalen Anwaltsverbänden, darunter DAV und BRAK, reagierte auch die European Company Lawyers Association (ECLA) auf das Vorgehen der US-Regierung. Die ECLA vertritt als Dachverband die Interessen von rund 160.000 Unternehmensjuristen in ganz Europa.

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18.03.2025
Internationale Anwaltschaft rügt US-Regierung

DAV und BRAK sind zwei von insgesamt 18 Unterzeichnern eines gemeinsamen Statements internationaler Anwaltsverbände. Sie verurteilen das Vorgehen der US-Regierung gegen die internationale Justiz und die US-Anwaltschaft.

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18.03.2025
US-Regierung greift Freshfields und weitere 19 Kanzleien an

Spätestens seit dem Dekret gegen die Kanzlei Paul Weiss am Freitag zeichnete es sich ab: Es geht der US-Regierung nicht darum, einzelne Kanzleien zu attackieren – es geht ums Ganze. Nun nimmt sie sich 20 Kanzleien wegen ihrer Diversity-Programme vor, darunter Freshfields, A&O Shearman, Latham & Watkins und Hogan Lovells.

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12.03.2025
Kommentar: Unwürdig und feige – das große Schweigen der Kanzleien

Der Druck auf Richter und Anwälte in den USA steigt. Und die großen Law Firms? Ihnen ist das Fressen (noch) näher als die Moral. Das ist ökonomisch nachvollziehbar – aber eines Berufsstands unwürdig, der gern seine Unabhängigkeit und seine Privilegien vor sich herträgt.

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06.03.2025
US-Richter werden bedroht und drangsaliert

Die Spannungen zwischen US-Konservativen und den rechtsstaatlichen Institutionen werden größer. Republikanische Abgeordnete haben inzwischen drei Amtsenthebungsverfahren gegen Richter initiiert. Zugleich tobt ein Krieg der Worte auf Social Media und US-Marshals warnen Bundesrichter vor einer ungewöhnlich kritischen Bedrohungslage. Der Supreme Court zeigte sich davon gestern unbeeindruckt.

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