Vorwurf Diversity-Förderung

US-Regierung greift Freshfields und weitere 19 Kanzleien an

Spätestens seit dem Dekret gegen die Kanzlei Paul Weiss am Freitag zeichnete es sich ab: Es geht der US-Regierung nicht darum, einzelne Kanzleien zu attackieren – es geht ums Ganze. Nun nimmt sie sich 20 Kanzleien wegen ihrer Diversity-Programme vor, darunter Freshfields, A&O Shearman, Latham & Watkins und Hogan Lovells.

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Nahezu täglich macht die US-Regierung derzeit Schlagzeilen mit Attacken auf den Rechtsstaat. Missliebige Kanzleien werden drangsaliert, Richter bedroht, Gerichtsurteile ignoriert. Nun geraten Diversity-Programme, bis gestern noch Ausweis des Bemühens, Ungerechtigkeiten zu überwinden, in den Fokus: weil sie in den Augen der neuen Machthaber diskriminierend sind. Mehrere Kanzleien sollen gezwungen werden, Details zu ihrer Personalpolitik und zu Mandatsvereinbarungen offenzulegen – mit absehbaren Folgen auch für die Mandanten.

Die Kommission für Chancengleichheit am Arbeitsplatz (Equal Employment Opportunity Commission – EEOC) untersucht 20 Kanzleien wegen angeblicher Diskriminierung in ihren Diversity-Programmen. Fast alle sind auch in Deutschland oder jedenfalls in Europa tätig.

„Die EEOC ist bereit, Diskriminierung überall dort auszumerzen, wo sie auftritt, auch in den Elitekanzleien unseres Landes“, sagt die amtierende Vorsitzende Andrea Lucas. „Niemand steht über dem Gesetz – und schon gar nicht die private Anwaltschaft.“

Betroffen sind folgende Kanzleien, wie ,Bloomberg‘ herausfand:

  • A&O Shearman
  • Debevoise & Plimpton
  • Cooley
  • Freshfields
  • Goodwin Procter
  • Hogan Lovells
  • Kirkland & Ellis
  • Latham & Watkins
  • McDermott Will & Emery
  • Milbank
  • Morgan, Lewis & Bockius
  • Morrison & Foerster
  • Perkins Coie
  • Reed Smith
  • Ropes & Gray
  • Sidley Austin
  • Simpson Thacher & Bartlett
  • Skadden Arps Slate Meagher & Flom
  • White & Case
  • WilmerHale

Laut Bloomberg fordert die EEOC Einstellungs- und Kontaktinformationen für „alle Jurastudenten oder Anwälte, die sich seit 2019 um eine Einstellung beworben haben“. Außerdem werden die Namen, das Geschlecht und die Ethnie der Bewerber sowie Informationen über die juristische Fakultät und den Notendurchschnitt verlangt.

Außerdem sollen die Kanzleien ähnliche Informationen für Anwältinnen und Anwälte liefern, die in die Partnerschaft aufgenommen wurden. Die Kanzleien haben bis zum 15. April Zeit, um zu antworten.

In dem Schreiben werden die Kanzleien auch aufgefordert, Informationen über die Diversitätserwartungen ihrer Mandanten an externe Berater zu liefern, einschließlich der Angabe derjenigen, die anreizbasierte Vergütungen für diversitybewusste Kanzleien bieten. Das Legal Privilege ist damit Makulatur. Und es ist absehbar, worum es bei der Untersuchung auch geht: Argumentative Munition sammeln, um den Feldzug gegen Diversity-Programme auch gegen Unternehmen zu eskalieren.

„Es gibt keine Grundlage für die Aufforderung der EEOC“, sagt Jenny Yang, die die Behörde während der Obama-Regierung leitete. „Mir ist keine Befugnis bekannt, die Kanzleien dazu verpflichten würde, auf diese Schreiben zu antworten.“

Nun ist es auch in den USA nicht so, als wären weiße Männer in der Anwaltschaft unterrepräsentiert: Laut einer Umfrage der Minority Corporate Counsel Association machten weiße Anwälte im Jahr 2022 landesweit etwa 77 Prozent der Anwälte aus, gegenüber 86 Prozent ein Jahrzehnt zuvor. Etwa 87 Prozent aller Equity-Partner gaben an, weiß zu sein. Zehn Jahre zuvor waren es noch 93 Prozent.

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