Vier Freshfields- und Schindhelm-Associates gründen eigene Kanzlei

Vier Associates von Freshfields Bruckhaus Deringer und Schindhelm Rechtsanwälte streben in die Selbstständigkeit: Ab April gehen in Hamburg Dr. Karsten Kruhl (34) und Dr. Volker Arends (34) von Freshfields zusammen mit Dr. Sebastian Hofert (30) und Dr. Henrik Bergemann (34) von Schindhelm eigene Wege.

Teilen Sie unseren Beitrag

Der Plan für die Selbstständigkeit reicht zurück bis in die gemeinsamen Studienzeiten von Kruhl und Bergemann in Freiburg. Bereits als er im August 2000 zu Freshfields nach Hamburg gekommen sei, habe er schon früh seine Pläne kommuniziert, sagte Kruhl gegenüber JUVE.
Kruhl war zuletzt bei Freshfields im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht tätig und arbeitete in den Teams der renommierten Hamburger Partner Dr. Johannes Conradi, Christian Reichmuth und Dr. Erwin von Bressensdorf. Zuletzt war er etwa im Rahmen der neuen Hamburger Messe-Erweiterung in die Beratung der Freien und Hansestadt Hamburg involviert.

Sein Kollege Arends, der im Oktober 2000 zu Freshfields kam, ist vor allem auf die gesellschaftsrechliche und M&A-Beratung spezialisiert und arbeitete mit den Partnern Dr. Winfried Steeger und Dr. Marius B. Berenbrok zusammen.

Die beiden Schindhelm Rechtsanwälte Bergemann, seit Oktober 2000 bei der Sozietät, und Hofert, Schindhelm-Associate seit Dezember 2001, kommen ebenfalls aus dem Gesellschaftsrecht. Beide arbeiteten bei der PwC-nahen Sozietät in der Corporate Finance-Abteilung im Team von Partner Kai Christian Jaenecke.

Bei Freshfields in Hamburg hatten sich bereits im August vergangenen Jahres mit den Gesellschaftsrechtlern Dr. Peter Ebbinghaus und Dr. Tilman Rückert zwei Associates in eine eigene Kanzlei verabschiedet. Beide schlossen sich mit dem Arbeitsrechtler Dr. Christian Hilbrandt zusammen, der schon seit 2002 in eigener Praxis tätig war.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.